Stellungnahme des BN vom 07.08.2025
Der ausreichende Abstand der Photovoltaikmodule zum Waldrand an der Nordseite wird sehr begrüßt. Der BN regt an, in diesen Zwischenraum einen abgestuften Waldrand anzulegen. So kann neben der ausreichenden Besonnung der Module zusätzlich ein artenreicher Waldsaum entstehen.
Für die Entwicklung und Pflege einer arten- und blühreichen Fläche sollte auch unter und zwischen den Photovoltaikmodulen folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:
- Begrünung unter Verwendung von Saatgut aus gebietseigenen Arten oder Heudrusch von nahegelegenen artenreichen Wiesen zur Förderung der Artenvielfalt, besonders auch um geeigneten Lebensraum für Insekten zu schaffen, die auf heimische Blühpflanzen angewiesen sind.
- 1- bis 2-schürige Mahd möglichst mit insektenfreundlichem Mähwerk und Entfernung des Mähguts. Mulchen darf nicht erfolgen, da die Fläche sonst in wenigen Jahren artenarm nur von wenigen Grasarten dominiert würde. Um Rückzugsräume für Insekten zu erhalten ist es empfehlenswert, eine Teilfläche von ca. 20% wechselweise nur alle zwei Jahre zu mähen. Alternativ ist eine standortangepasste Beweidung möglich.
Direkt nördlich angrenzend an die geplante Ausgleichsfläche A2 befindet sich die Ausgleichsfläche der bestehenden Geothermieanlage. Ein Steinhaufen aus unterschiedlich großen Steinen mit Hohlräumen, teilweise in den Boden eingelassen, böte Reptilien einen geeigneten Lebensraum. Der BN regt an, auf der geplanten Ausgleichsfläche A2 zusätzlich eine solche Steinlinse anzulegen.