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Natur vor der Haustür

Gewerbegebiet westl. Bajuwarenring

Stellungnahme des BN vom 23.11.2023

Der BUND Naturschutz begrüßt die in Punkt 7.5 des Bebauungsplans vorgesehene Blühfläche mit gebietsheimischem Saatgut für Schmetterlings- und Wildbienensäume. Allerdings sollte diese nicht jährlich oder zweijährig auf dem Grundstück verlegt werden können, da so nicht gewährleistet ist, dass ständig ein- und zweijährige Pflanzen vorhanden sind. Zudem soll sichergestellt sein, dass die Fläche nicht vor dem Winter, bzw. erst im Frühjahr, umgebrochen wird. Viele Schmetterlingsarten, die im Sommer durch die Blütenvielfalt angelockt werden, überwintern im Puppen- oder Raupenstadium in und an Pflanzenstielen oder im Laubstreu. Ihre Entwicklung würde durch einen Umbruch vor dem Winter zerstört. Außerdem sollte diese Blühfläche durchgehend von Düngemitteln und vor allem von Pestiziden freigehalten werden, was durch eine Verlegung dieser Fläche auf einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück kaum möglich ist. 
Stattdessen soll dieser Blühfläche, wie auf Seite 12 der Abwägungstabelle beschrieben, ein fixes Areal zugewiesen werden, auf welches ein- und zweijährigen Arten ausgesät werden und alternierend gepflegt werden. Nur dadurch ist sichergestellt, dass in jedem Jahr ein- und zweijährige Pflanzen blühen, die Hälfte der Fläche nicht vor dem Winter umgebrochen wird und keine Pestizide auf dem Areal ausgebracht werden, was für den Erfolg der Maßnahme, nämlich Schmetterlinge und Wildbienen zu fördern, wesentlich ist. 
Redaktionell: Im vorliegenden Bebauungsplanentwurf ist zwar ein erweiterter Umgriff des Bebauungsplanes dargestellt. Wie die neu geplanten, mit den bereits genehmigten Ausgleichsflächen aus früheren Verfahren vernetzt werden, ist nicht erkannbar. Um diesen Biotopverbund aus genehmigten und neu geplanten Ausgleichsflächen ablesbar zu machen, sollten diese vollständig in der Planzeichnung dargestellt werden. Zum Verständnis der Planung wäre es auch dienlich, wenn sich die Differenzierungen nach Festsetzung C.6.8 in der Planzeichnung widerspiegeln würden.
Unsere eigene Rechere im Geoportal Bayern zeigt die bereits genehmigten Ausgleichsflächen

Rätselhaft stellt sich auch die Restfläche dar, die von den Ausgleichsflächen A1, A2 und dem Bebauungsplan für das Heizkraftwerk umschlossen wird. Nebenbei haben wir festgestellt, dass die zu begrünende Fläche im Bebauungsplan Heizkraftwerk heute eine Lagerfläche ist. 
Der BUND Naturschutz bittet um Berücksichtigung.