Bebauungsplan Bahnhofstraße 36, 38, 40 (Altes Postamt Deisenhofen), Fl.Nrn. 1722, 1724, 1721/2 und 1721/11
Stellungnahme vom 17.12.2020
Der BUND Naturschutz hält an seiner Stellungnahme vom 29.03.2020 grundsätzlich fest. Wir sehen im Entwurf der Gemeinde eine absolut unnötige Flächenversiegelung, der auch die wertvolle Buche westlich des WA (Fl. Nr. 1721/2) zum Opfer fallen soll. Bereits jetzt besteht mit der Zufahrt zur Seniorenresidenz eine Wendemöglichkeit, nunmehr ist dahinter nochmals eine zweite Wendeanlage vorgesehen. Dabei ist es keinesfalls so, dass eine flächensparende Planung und der Schutz der Buche nur mit einer erheblichen Minderung des Baurechts möglich ist, wie in der Begründung und im Beschluss der Gemeinde behauptet wird. Wir haben in einer Zeichnung die versiegelten Verkehrsflächen im Gemeindeentwurf farbig hervorgehoben. In einer Kollage mit Elementen des Gemeindeentwurfes haben wir dargestellt, wie unter Nutzung der Zufahrt zur Seniorenresidenz eine normgerechte Wendemöglichkeit geschaffen werden könnte und die Buche erhalten bleibt. Baurecht wird dabei nicht gemindert. Zugleich entsteht im hinteren Teil des Planungsgebietes eine Grünfläche. Diese könnte auch als Flächensicherung für die Gemeinde dienen, falls doch eine spätere Straßenverbindung zur Festlwiese geschaffen werden muss, was wir jedoch wegen der besseren Erschließungsmöglichkeiten von der Hubertus- und Gartenstraße aus für höchst unwahrscheinlich halten. Tatsächlich gibt es bei unserem Vorschlag 3 Parkplätze weniger als im Gemeindeentwurf. Aber zu den in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführten 20 Stellplätzen kommen noch 6 oder mehr nur dünn skizzierte Stellplätze vor dem alten Postgebäude und die 2 Stellplätze auf dem "Platz". Die Anlieger parken ohnehin in Tiefgaragen. Wenn man von einer reinen Verkaufsfläche von ca. 350m² ausgeht (in der Begründung ist eine Nutzfläche von 430m² incl. Lager und Sozialräume genannt) sind hierfür 17 Stellplätze erforderlich. Das ist bereits ohne die Parkplätze vor dem alten Postamt erfüllt. Durch die Lage am Bahnhof kann mit einem großen Kundenanteil durch Bahn- und Busnutzer gerechnet werden, die ihr Fahrzeug ohnehin bereits auf den P+R Anlagen abgestellt haben. Wir halten den Verzicht auf 3 Autostellplätze für unproblematisch.
Grundsätzlich gibt uns die Art der Nutzung noch Rätsel auf. Im WA, also dem nördlichen Baukörper, sind nach Textfestsetzung B2 im "südlichen Haus" nur die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden zulässig??? Im Mischgebiet werden nach Festsetzung B3 derlei Regelungen nicht getroffen. Es sollte sichergestellt werden, dass sich im großen Baukörper nördlich des "Platzes" die Kunden des ÖPNV auf dem Nachhauseweg noch mit Gütern des täglichen Bedarfs versorgen können.
2 Skizzen als Anlagen:
Bebauungsplan Gemeinde
Bebauungsplan Alternative BUND Naturschutz