Erweiterung Sportschule Oberhaching in Furth
Stellungnahme vom 15.03.2017
Der Punkt „Behandlung Oberboden“ in unserer Stellungnahme vom 9.9.2012 wurde offenbar in der Sitzung des Bauausschusses vom 19.2.2013 nicht behandelt. In diesem Sachvortrag 2013/0028 findet sich jedenfalls nichts, was darauf schließen könnte.
Wir wollten damit erreichen, dass wenigstens ein geringer Teil des Oberbodens als Aufschüttung im Bereich des westlichen Gehölzstreifens Verwendung findet. Wir sind der Meinung, dass dadurch die Gehölzpflanzung bei Trockenperioden besser geschützt ist.
Auch unsere Feststellung, dass die in Anspruch genommene landwirtschaftliche Fläche nicht intensiv, sondern extensiv genutzt wurde und damit der Kompensationsbedarf nicht zwischen 0,3 und 0,6 sondern zwischen 0,8 und 1,0 war, fand keine Beachtung.
Weiter sind wir der Meinung, dass auf der unmittelbar neben der Bahnstrecke liegenden Ausgleichsfläche ein Feldgehölz fehl am Platz ist. In nur 50 m Entfernung befindet sich entlang der M11 ein ca. 400 m langer Gehölzsteifen. An Gehölzen mangelt es unseres Erachtens nach im Bereich der Rodungsinsel Oberhaching nicht. Es würde vollkommen ausreichen, wenn die als Abgrenzung zur Ackerfläche gruppenweise angelegte Strauchgehölzpflanzung der bereits bestehenden nördlich anschließenden Ausgleichsfläche fortgesetzt würde.
Die zukünftige Ausgleichsfläche wurde bereits 2014 aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung herausgenommen. Inzwischen dürfte eine gewisse Ausmagerung stattgefunden haben, da auf den anfangs vegetationsfreien Boden eine Auswaschung von Nährstoffen wahrscheinlich ist. Eine anfangs zweimalige Mahd dürfte somit ausreichen.
Wenn wirklich ein deutlich positiver Effekt auf die Artenvielfalt erreicht werden soll, dann müsste der Oberboden in einem mehrere Meter breiten Streifen abgeschoben werden. Der Oberboden könnte dann am östlichen Rand (Bereich der Gehölzpflanzung) dauerhaft gelagert werden.