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Natur vor der Haustür

Erweiterung Sportschule Oberhaching in Furth

Stellungnahme vom 15.03.2017

Der Punkt „Behandlung Oberboden“ in unserer Stellungnahme vom 9.9.2012 wurde offenbar in der Sitzung des Bauausschusses vom 19.2.2013 nicht behandelt. In diesem Sachvortrag 2013/0028 findet sich jedenfalls nichts, was darauf schließen könnte.
Wir wollten damit erreichen, dass wenigstens ein geringer Teil des Oberbodens als Aufschüttung im Bereich des westlichen Gehölzstreifens Verwendung findet. Wir sind der Meinung, dass dadurch die Gehölzpflanzung bei Trockenperioden besser geschützt ist.
Auch unsere Feststellung, dass die in Anspruch genommene landwirtschaftliche Fläche nicht intensiv, sondern extensiv genutzt wurde und damit der Kompensationsbedarf nicht zwischen 0,3 und 0,6 sondern zwischen 0,8 und 1,0 war, fand keine Beachtung.
Weiter sind wir der Meinung, dass auf der unmittelbar neben der Bahnstrecke liegenden Ausgleichsfläche ein Feldgehölz fehl am Platz ist. In nur 50 m Entfernung befindet sich entlang der M11 ein ca. 400 m langer Gehölzsteifen. An Gehölzen mangelt es unseres Erachtens nach im Bereich der Rodungsinsel Oberhaching nicht. Es würde vollkommen ausreichen, wenn die als Abgrenzung zur Ackerfläche gruppenweise angelegte Strauchgehölzpflanzung der bereits bestehenden nördlich anschließenden Ausgleichsfläche fortgesetzt würde.
Die zukünftige Ausgleichsfläche wurde bereits 2014 aus der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung herausgenommen. Inzwischen dürfte eine gewisse Ausmagerung stattgefunden haben, da auf den anfangs vegetationsfreien Boden eine Auswaschung von Nährstoffen wahrscheinlich ist. Eine anfangs zweimalige Mahd dürfte somit ausreichen.
Wenn wirklich ein deutlich positiver Effekt auf die Artenvielfalt erreicht werden soll, dann müsste der Oberboden in einem mehrere Meter breiten Streifen abgeschoben werden. Der Oberboden könnte dann am östlichen Rand (Bereich der Gehölzpflanzung) dauerhaft gelagert werden.

Nebenstehend eine Luftaufnahme der westlichen „Ausgleichsfläche“ mit den Schwarzbauten.

Ausgleichsflächenregelung

In unserer Stellungnahme vom 5.9.2016 haben wir einige aus unserer Sicht mögliche Optimierungsmöglichkeiten der Gestaltung eines „Standortgerechten Waldrandes“ vorgeschlagen. Auf den von uns als Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Fläche vorgeschlagenen Wall kann auch verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass eine klar erkenntliche Abgrenzung vorhanden ist. Das könnte, wie schon vorgeschlagen, durch einen lockeren Gehölzsaum aus niedrig bleibenden Strauchgehölzen geschehen.
Unserem Vorschlag, auf die alleeartige Pflanzung von Elsbeer-Hochstämmen in den ohnehin schon schmalen Wiesenstreifen zu verzichten und sie dafür in die Waldrandeingrünung zu integrieren, halten wir nach wie vor sinnvoll. Sind es doch hier im noch waldreichen Voralpenland besonders naturnahe Wiesen die fehlen. Laubfall und Schattenwurf sind eigentlich auch wegen der geplanten Sonnenplätze für Reptilien, zu vermeiden.
Auch der Argumentation der Verwaltung in ihrer Stellungnahme können wir nicht folgen, dass eine Pflanzung der Bäume im Raster von 1,5 Metern zwingend notwendig ist.
Hier könnte man auch nach dem Motto verfahren „weniger ist mehr“ indem größere Bäume in größerem Abstand gepflanzt werden. Damit wäre auch die Zielvorstellung eines standortgerechten Waldrandes schneller erreichbar.
Unser Vorschlag, auf eine dichte Pflanzung von Waldbäumen zu Gunsten eines weiten Abstandes hatte nicht nur den Grund einer Kostenreduzierung sondern auch eines erhöhten ökologischen Wertes eines zukünftigen Waldrandes. Ein Waldrand hat unseres Erachtens nach dann seine optimale Funktion, wenn er lückig und buchtig aufgebaut ist. Hier sollten auch noch Lichtverhältnisse am Boden herrschen, die auch das Gedeihen schattenliebender Pflanzen erlauben z.B. Leberblümchen, Buschwindröschen, Lungenkraut, Gelber Eisenhut.