Bebauungsplan (2. Änderung): Sägewerk Kogler in Kreuzpullach
Stellungnahme vom 02.03.2017
Der BUND Naturschutz hat in seinen vorangegangenen Stellungnahmen die ohne Genehmigung (Schwarzbau) errichteten Anlagen wie dem Parkplatz und dem Lagerplatz in der westlichen Ausgleichsfläche sowie die unzulässigen Erweiterungen im Süden aufgezeigt. Im Gemeinderatsbeschluss zu unserer Stellungnahme werden diese illegalen Erweiterungen nicht einmal erwähnt. Hier entsteht der Eindruck, dass man dem Sägewerk Kogler zum einen großzügige Erweiterungen ermöglicht, es andererseits von der Gemeinde einfach so hingenommen wird, wenn Ausgleichsflächen schwarz zugebaut werden. So wird Planung und Handeln der Gemeinde unglaubwürdig. Auch in der Begründung und Planung zum Bebauungsplan werden diese schwarz gebauten Anlagen verschwiegen. Der BUND Naturschutz fordert einen unverzüglichen Rückbau dieser Anlagen und einen Stopp des Bauleitverfahrens bis diese Rückbauten umgesetzt sind.
Wie soll vor dem Hintergrund dieser Schwarzbauten in der westlichen Ausgleichsfläche folgender Satz in der Begründung: "Die bestehende Ortsrandeingrünung im Westen ist zu erhalten und weiter auszubauen" verstanden werden?
Ausgleichsflächenregelung
In unserer Stellungnahme vom 5.9.2016 haben wir einige aus unserer Sicht mögliche Optimierungsmöglichkeiten der Gestaltung eines „Standortgerechten Waldrandes“ vorgeschlagen. Auf den von uns als Abgrenzung zur landwirtschaftlichen Fläche vorgeschlagenen Wall kann auch verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass eine klar erkenntliche Abgrenzung vorhanden ist. Das könnte, wie schon vorgeschlagen, durch einen lockeren Gehölzsaum aus niedrig bleibenden Strauchgehölzen geschehen.
Unserem Vorschlag, auf die alleeartige Pflanzung von Elsbeer-Hochstämmen in den ohnehin schon schmalen Wiesenstreifen zu verzichten und sie dafür in die Waldrandeingrünung zu integrieren, halten wir nach wie vor sinnvoll. Sind es doch hier im noch waldreichen Voralpenland besonders naturnahe Wiesen die fehlen. Laubfall und Schattenwurf sind eigentlich auch wegen der geplanten Sonnenplätze für Reptilien, zu vermeiden.
Auch der Argumentation der Verwaltung in ihrer Stellungnahme können wir nicht folgen, dass eine Pflanzung der Bäume im Raster von 1,5 Metern zwingend notwendig ist.
Hier könnte man auch nach dem Motto verfahren „weniger ist mehr“ indem größere Bäume in größerem Abstand gepflanzt werden. Damit wäre auch die Zielvorstellung eines standortgerechten Waldrandes schneller erreichbar.
Unser Vorschlag, auf eine dichte Pflanzung von Waldbäumen zu Gunsten eines weiten Abstandes hatte nicht nur den Grund einer Kostenreduzierung sondern auch eines erhöhten ökologischen Wertes eines zukünftigen Waldrandes. Ein Waldrand hat unseres Erachtens nach dann seine optimale Funktion, wenn er lückig und buchtig aufgebaut ist. Hier sollten auch noch Lichtverhältnisse am Boden herrschen, die auch das Gedeihen schattenliebender Pflanzen erlauben z.B. Leberblümchen, Buschwindröschen, Lungenkraut, Gelber Eisenhut.