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Natur vor der Haustür

Bebauungsplan: Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 360 in Kreuzpullach

Stellungnahme vom 01.11.2016

Im Beschluss des Gemeinderates zu unserer vorangegangenen Stellungnahme heißt es, dass eine Teilfläche der neuen Baufläche durch einen städtebaulichen Vertrag für den familiären Eigenbedarf bzw. für den Einheimischenbedarf vertraglich gebunden wird. Wir stellen unsere grundsätzlichen Bedenken gegen die Außenbereichsentwicklung nur dann zurück, wenn nicht nur eine nicht definierte Teilfläche, sondern die gesamte neue Baufläche vertraglich für diese Zwecke gesichert wird.