Bebauungsplan: Sägewerk Kogler in Kreuzpullach
Stellungnahme vom 05.09.2016
Der BUND Naturschutz hat 2005 bei der letzten Erweiterung des Sägewerks Kogler seine grundsätzlichen Bedenken wegen der isolierten Lage im Außenbereich zurückgestellt, um einem ortsansässigen Betrieb eine angeblich erforderliche Erweiterung zu ermöglichen.
Doch was ist daraus geworden? Die Ausgleichsfläche, im Westen des Sägewerks, die Voraussetzung für die letzte Erweiterung war, wurde nur in reduzierter Breite realisiert. Auch die geforderte Einfriedung fehlt. In diese verbliebene Ausgleichsfläche wurde mittlerweile vermutlich ohne Genehmigung ein Parkplatz gebaut. Weiter südlich entsteht wiederum innerhalb der Ausgleichsfläche ein Lagerplatz. Mehrere ausgefallene Bäume innerhalb der Ausgleichsfläche wurden nicht ersetzt oder sind in einem kümmerlichen Zustand.
Die „Planung“ für die Erweiterung der Lagerfläche nach Süden ist nur noch ein Nachvollziehen der bereits zuasphaltierten Fläche (Schwarzbau?). Sogar die in der „Planung“ dargestellte südliche Eingrünung ist eine Kies- und Lagerfläche. Lediglich der Erdwall mit der Naturhecke mit einem angrenzenden Wiesenstreifen ist noch vorhanden.
Der BUND Naturschutz fordert deshalb den unverzüglichen Rückbau der Eingriffe in die westliche Ausgleichsfläche (Parkplatz und Lagerfläche). Ohne diesen Rückbau sollte das Planungsverfahren nicht weitergeführt werden.
Die schwarz gebaute Süderweiterung der Lagerfläche und die Verschiebung des Wohnhauses nach Westen findet aus fachlicher Sicht zwar nicht unsere Zustimmung, wird aber als betriebliches Erfordernis eines ansässigen Gewerbebetriebs hingenommen. Keinesfalls zugestimmt wird der Beseitigung der Hecke auf dem Erdwall und des südlich angrenzenden Wiesenstreifens. Hierzu vermissen wir ausdrücklich auch die fachliche Auseinandersetzung im Umweltbericht.
Darüber hinaus finden wir im Umweltbericht sehr sonderbar, dass beim Schutzgut Boden „im Vergleich zur Bestandssituation“ nur zu einer „geringfügigen Änderung“ kommt. Diese Bestandssituation ist die bereits vorgenommene Illegale Erweiterung. Das Schutzgut Pflanze und Tier ist nicht wirklich untersucht. Beim Schutzgut Wasser geht auch nicht klar hervor, wie das Niederschlagswasser der neu versiegelten Flächen versickert wird bzw. werden soll. Unseres Erachtens soll nur eine oberflächliche Versickerung erfolgen. Keine Schächte, die keine Reinigung des Wassers durch den lebendigen Oberboden erlauben.
Die illegal errichteten Lagerflächen im Süden sind flächendeckend asphaltiert. Der Umweltbericht stellt hier eine „geringst mögliches Maß der Versiegelung“ fest. Eine wassergebundene Decke hätte den Eingriff in die Natur verträglicher gemacht. Dies ist bei der Bemessung der Ausgleichsflächen zu berücksichtigen.
Ausgleichsflächen
Der Umgang mit den vorhandenen Ausgleichsflächen zeigt, dass deren Sicherung und Pflege selbst bei unmittelbar an das Baugebiet anschließenden Flächen nicht gewährleistet ist. Unsererseits bestehen deshalb erhebliche Zweifel, ob und wie die geplante Ausgleichsfläche und deren Pflege an anderer Stelle im Ort dauerhaft gesichert werden kann. Hierzu sind überzeugende Aussagen zu treffen.
Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass die neue Ausgleichsfläche klar erkenntlich zur landwirtschaftlichen Fläche abgegrenzt wird. Dies wäre z.B. dadurch möglich, dass von einem Teil der geplanten Wiesenfläche der Oberboden abgeschoben und zu einem ca. 1,5m hohen Wall an der südlichen und östlichen Grenze gelagert wird. Dieser sollte mit einzelnen Gehölzgruppen niedrig bleibender Sträucher z.B. Weißdorn, Kreuzdorn, Heckenrose, bepflanzt werden. Dadurch würde sich auch die Artenvielfalt der Extensivwiese erhöhen.
Wir schlagen weiter vor, auf die alleeförmige Pflanzung von Elsbeeren am Rand zur landwirtschaftlichen Fläche zu verzichten und diese in die vorgesehene Gehölzpflanzung am Waldrand zu integrieren. Ein Laubfall und Schattenwurf auf die auf Licht und Ausmagerung angewiesene Extensivwiese würde dadurch verhindert.
Die Aufwertung des Waldrandes durch die Pflanzung von Laubbäumen ist grundsätzlich zu begrüßen. Wir schlagen aber vor, dass von der dichten Bepflanzung des 15m breiten Waldrandes mit Waldbaumarten mit einem Abstand von nur 1,5m abgesehen wird. Wär es hier nicht sinnvoller, durch gruppenweise Pflanzung der Waldbäume mit Zwischenpflanzung von Gehölzen oder auch Belassung von Freiflächen den Waldrand aufzulockern? Soll es wirklich das Ziel einer Ausgleichsfläche sein, hier einen Stangenwald zu produzieren, in welchem schon in absehbaren Jahren ein Großteil der Bäume dem Konkurrenzdruck zum Opfer fällt? Das eingesparte Geld wäre besser angelegt, wenn es in die notwendige Pflege der Ausgleichsfläche durch eine Fachfirma, z.B. Landschaftspflegeverband, investiert würde.