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Natur vor der Haustür

Bebauungsplan: Schechinger-Westner Gerblinghausen

Unsere Stellungnahme vom 22.05.2012

Der Bund Naturschutz teilt vom Grundsatz her die Besorgnis der Gemeinde, dass mit der in den Außenbereich vorgeschobenen Maschinen- und Bergehalle Baurecht nach § 34 entsteht, die zu einer unerwünschten Wohnbebauung führen kann.

Allerdings halten wir bereits die jetzt vorgesehene Entwicklung über den durch Großbäume markierten Ortsrand hinaus für verfehlt.

Vorgesehen ist die Schaffung von Baurecht für einen Pferdestall und eine Maschinen- und Bergehalle im Außenbereich. Beide Vorhaben lassen sich weitgehend innerhalb der den Ortsrand markierenden Großbäume errichten. Auf den beigefügten Vorschlag zur Bewahrung des vorhandenen Ortsbildes ohne weitgehende Inanspruchnahme des Außenbereichs wird verwiesen. Auch so lassen sich die geplanten Maßnahmen im gleichen Umfang verwirklichen, so dass auch den wirtschaftlichen Bedürfnissen der Landwirtschaft Rechnung getragen wird.

Zu den erhaltenswerten Eichen: Die an der Südwestecke des Geltungsbereichs gezeichnete Eiche existiert nicht. Die Eiche östlich des Reitplatzes liegt unserer Einschätzung nach noch innerhalb der Geltungsbereichsgrenze. Eine genaue Einmessung scheint erforderlich. Gegebenenfalls sollte die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes nach außen verschoben werden, um den Baum in den Schutz dieser Satzung mit aufzunehmen.

stellungnahme_alternative_gerblinghausen.pdf