Vorhaben- und Flächennutzungsplan: Sondergebiet Geothermie mit Heiz- und Kraftwerk im Bereich Laufzorn
Unsere Stellungnahme vom 21.04.2010
Dem Vorhaben wird unter nachfolgenden Bedingungen zugestimmt:
- Bei der Festlegung des flächenbezogenen Schallleistungspegels sollte nicht nur die nächstliegende Wohnbebauung Berücksichtigung finden. Der Bereich Laufzorn ist Landschaftsschutzgebiet beliebter Naherholungsbereich im örtlichen Umfeld. Auch dieser Lebens- und Erholungsraum ist es wert vor Daueremissionen geschützt zu werden. Eine Kapselung oder Einhausung der Turbinen und Generatoren ist sicher kein unverhältnismäßiges Ansinnen. Der Schallleistungspegel sollte entsprechend abgesenkt werden.
- Eine Gebäudeumfahrt dürfte nur in Ausnahmefällen erforderlich sein. Sie könnte zur Reduzierung des Eingriffs auch auf Schotterrasen ö.ä. erfolgen.
- Da die Aufstellfläche (derzeitiger Bohrplatz) im späteren Betrieb kaum mehr befahren werden muss, ist auch hier ein wasserdurchlässiger Belag ausreichend.
- Desweiteren könne auf die Einfriedungen an den Rückseiten des Gebäudes bzw. der Rückkühleinheit verzichtet werden. Die Begrenzung des Geländes könnten diese Gebäude bilden.
- Die Einfriedungen sind mit Bodenabstand vorzusehen, damit die Duchgängigkeit für Kleintiere erhalten bleibt.
- Auch wenn hier aus regenerativer Energie Strom erzeugt wird, sollte auf eine Dauerbeleuchtung des Geländes verzichtet werden um den Lebensraum nicht unnötig zu beeinträchtigen.
Es ist zwar nicht Gegenstand des Vorhaben- und Erschließungsplanes: Uns verwundert der geringe Wirkungsgrad des Kraftwerks!
BN-Stellungnahme zum Vorhaben- und Erschließungsplan Geothermie Oberhaching/ Laufzorn mit integrierten Grünordnungsplan
Eingriffs- und Ausgleichsregelung
Vor der Nutzung des Geländes als Aufsuchungsplatz für geothermische Energie handelte es sich bei diesem um eine ruhige abgeschiedene Fläche an deren östlicher und nördlicher Grenze nur ein schmaler Trampelpfad entlang führte.
Durch die Lärmimmissionen des geplanten Geothermiekraftwerkes und durch den geplanten Weg wird es nach derzeitigem Planungsstand außerhalb des nicht eingezäunten Bereiches zu Störungen der Säugetier und Vogelfauna kommen. Die mit Altgras, Himbeer- u. Hochstauden bewachsene Fläche war bisher zumindest für den Normalspaziergänger unbetretbar. Bevor die Fläche in den letzten Jahren gemulcht wurde, war sie ein Refugium für Sumpfrohrsänger, Neuntöter und Heuschrecken. Die nach der Realisierung des Geothermie-Projektes geplanten Besucherparkplätze außerhalb des späteren Betriebsgeländes und der vermutlich mit einer wassergebundenen Decke versehene neue Weg wird und soll Erholungssuchenden den Zugang zum Grünwalder Forst erleichtern. Die zur Aufwertung der Fläche durchzuführenden Maßnahmen (2malige Mahd) erleichtern dann zwangsläufig das Betreten und bedingen dadurch Störungen der Tierwelt. Dieser Aspekt müsste bei der Eingriff- und Ausgleichsregelung berücksichtig werden.
Fläche 1 Bereich Testwasserbecken: Hier wurde durch die Errichtung des Bohrplatzes eine Fläche (Kategorie II) gemäß Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ zerstört. Anzumerken ist, dass die gesamte Fläche mindestens die letzten 20 Jahre nicht, wie im Umweltbericht dargestellt, landwirtschaftlich genutzt wurde. Auch das Mulchen erfolgte nur in den letzten Jahren und nicht auf der gesamten Fläche.
Die dort geplante Anlage einer Vogelschutzhecke ist zwar zu begrüßen, jedoch nur, wenn sie eine nicht allzu große Tiefe erreicht. Eine Durchsetzung mit Bäumen ist abzulehnen. Schattenwurf und Laubfall würden die angrenzenden Wiesen nur negativ beeinflussen. Dass die Hecke unter anderem auch Rotwild Deckung bietet soll (Vorhaben- und Erschließungsplan Geothermie im Bereich Laufzorn Seite15), könnte man als Versuch des Planverfassers ansehen, den angestrebten Ausgleichsfaktor zu rechtfertigen. Das Hauptaugenmerk sollte auf ökologisch hochwertige Wiesen gerichtet werden. Diese sind in unserer Umgebung nur in geringem Flächenanteil vorhanden.
Ob die geplanten Maßnahmen des Ausgleichs zu einer wesentlichen Verbesserung des ursprünglichen Zustands führen, wird vom BN als ungewiss betrachtet.
Da wie eingangs festgestellt, der zukünftige ökologische Wert durch die genannten Belastungen (Lärm und Wegeführung) geschmälert wird, hält der BN den Ausgleichsfaktor nach Leitfaden Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft von 0.7 für nicht gerechtfertigt.
Fläche 2 Waldsaum: Der nach Südwesten exponierte trockene Teil des Waldsaums wird in Zukunft teilweise durch das Heizwerksgebäude beschattet. Hier fehlt nach Abschluss der Baumaßnahme auch weitgehend ein entsprechendes ökologisch gestaltbares Vorgelände (Begrenzung durch innerbetriebliche Verkehrsfläche), so dass die erwartete Aufwertung vermutlich nicht eintreten wird. Dieses rechtfertigt nicht, wie im Vorentwurf vorgesehen, den Ausgleichsfaktor 1 nach Leitfaden.
Fläche 3a Gehölzbereich Baumhain: Hier stellt sich die Frage, ob dieser durch innerbetriebliche Verkehrsflächen isolierte kleinflächige Bereich überhaupt für einen Ausgleich in Anspruch genommen werden kann. Es ist zu befürchten, dass die Lage der Fläche zu Nutzung (Abstellen von Fahrzeugen, Nutzung als temporäre Lagerfläche o. ä.) einlädt.
Fläche 3c Magerwiese: Diese nur 68m² kleine Fläche, eingegrenzt durch einen befestigten Weg und das Gebäude der Luftkondensatoren (LUKOS) kann wegen ihrer geringen Größe und Lage nach überhaupt nicht als Ausgleichsfläche gewertet werden. Auch hier ist eine missbräuchliche Nutzung nicht auszuschließen, Insekten werden durch LUKOS angesaugt, ökologisch vorgesehene Pflegemaßnahmen sind hier, wie auch bei 3a, kaum überprüfbar.
Fläche 5 östlicher Bereich Glatthaferwiese mit Gehölzgruppen: Dieser früher vor Gehölzanflug und Bewuchs sehr magere Bereich sollte nur durch vorsichtige Gehölzentnahme aufgewertet werden. Dieses allein rechtfertigt nicht einen Ausgleichfaktor von 1. Die vorgesehene Anlage einer Glatthaferwiese würde diesem besonders bei uns einmaligen Vegetationsbereich (Heidecharakter) nur zerstören. Vor Anflug und Aufwuchs von Fichten und Birken war diese Fläche mit Heidekrautflora bewachsen. Außerdem gab es hier besonders große Bestände von Wiesenameisen. Beides ist hier zwischen dem Gehölzaufwuchs im geringem Maß noch vorhanden.
Fläche 5 westlicher Bereich: Auf Seite 5 unter Punkt 2.8 im Vorhaben- und Erschließungsplan mit integriertem Grünordnungsplan heißt es: Während im Westen sehr hochwertige Flächen bestehen, war der östliche Bereich etwas artenärmer ausgeprägt.
Nach dieser Beurteilung dürften diese Flächen eigentlich nicht dem Ausgleich dienen. Ein hochwertiger Bereich kann nicht mehr aufgewertet werden. Deshalb ist auch in diesem Fall der vorgesehene Ausgleichsfaktor von 1 abzulehnen.
Fläche 5 nördlicher Bereich: Diese nach Nordosten abfallende Fläche sieht der BN als ungeeignete Maßnahme für einen Ausgleich der 13d Fläche an. Bei letzterer handelt es sich um einen sonnigen trockenen Standort, der aber an dieser vorgesehenen Fläche nicht gegeben ist. Dieses rechtfertigt deshalb nicht den Faktor 1, wie im Vorentwurf vorgesehen.
Abschließend stellen wir fest, dass bei dieser Eingriffs- und Ausgleichsregelung versucht wird, jeden nicht versiegelten m², ob geeignet oder nicht, zum Ausgleich heranzuziehen. Selbst der Besucherparkplatz von 25 m² soll noch als Ausgleichsfläche herhalten.
Wir fordern deshalb eine Neuberechnung der Ausgleichsflächen.
Die Erdwärme Grünwald errichtet in einem Landschaftsschutzgebiet und auf einer bisher naturnahen Fläche eine Industrieanlage. Gerade deshalb sollte es möglich sein, die notwendigen Ausgleichsflächen nachvollziehbar vorzuweisen. Wenn der Ausgleich auf der vorhandenen Fläche allein nicht möglich ist, muss er eben auch an anderer Stelle stattfinden.
Hinweis zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Warum befinden sich Amphibien nicht in der saP? Das nächste Laichgewässer beispielsweise des auch im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Springfrosches befindet sich in 560 m, ein weiteres Laichgewässer mit Gelbbauchunken, bedeutenden Laub- und Springfroschvorkommen in 980 m Entfernung des Untersuchungsgebietes.
Es ist davon auszugehen, dass sich im Sommer auch auf dem Untersuchungsgebiet Tiere dieser Arten aufhalten.