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Natur vor der Haustür

Flächennutzungsplan: Sondergebiet Geothermie mit Heiz- und Kraftwerk im Bereich Laufzorn

Unsere Stellungnahme vom 21.02.2010

Dem Vorhaben wird unter nachfolgenden Bedingungen zugestimmt:

  • Für den Eingriff in Natur und Landschaft soll ein qualitativ und quantitativ angemessener Ausgleich geschaffen werden. Eine detaillierte Stellungnahme hierzu erfolgt im Bebauungsplanverfahren.
  • Bei der Festlegung des flächenbezogenen Schallleistungspegel sollte nicht nur die nächstliegende Wohnbebauung Berücksichtigung finden. Der Bereich Laufzorn ist Landschaftsschutzgebiet und beliebter Naherholungsbereich im örtlichen Umfeld. Auch dieser Lebens- und Erholungsraum ist es wert vor Daueremissionen geschützt zu werden. Nach Beendigung der geothermischen Nutzung ist die Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen.