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Natur vor der Haustür

Bebauungsplan: Sauerlacher Straße 66

Unsere Stellungnahme vom 26.11.2007

Die Parzellen 2-4 müssen vermutlich als Baulücke gesehen werden, die Parzelle 5 ist ein Bestandsgebäude. Parzelle 1stellt im Gegensatz dazu ein Ausgreifen der Bebauung in die freie Landschaft dar. Das Grundstück ist jedoch bereits jetzt weitgehend gärtnerisch gestaltet und absolut uneinsehbar. Wenn sich die Bebauung in den engen Grenzen hält, die der Bebauungsplanentwurf vorgibt, können grundsätzliche Bedenken gegen die Bebauung zurückgestellt werden.
Allerdings sollte im Bereich der Sauerlacher Straße mehr Rücksicht auf den Baumbestand / Landschaftsbild genommen werden. Derzeit beginnt die erlebbare freie Landschaft, der Eindruck der Gleißentalwälder bereits an der Nordostecke des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Das zurückgesetzte Bestandsgebäude ist nur noch schemenhaft wahrzunehmen. Man wird heute, wenn man die Sauerlacher Straße entlang geht, bereits dort in den Naturraum Gleißental entlassen. Dieses Landschaftserlebnis sollte erhalten bleiben, in dem der Baumbestand an der östlichen Geltungsbereichgrenze weitgehend erhalten bleibt. Dies ist derzeit nicht gegeben.
Das Grundstück entzieht sich weitgehend der Einsicht. Wir halten aus vorgenannten Gründen, als auch zur abschließenden Beurteilung der Planung eine exakte Bestandsaufnahme und Einmessung des Baumbestandes im Bereich der weiß dargestellten Flächen für erforderlich.