Schulcampus Deisenhofen
Stellungnahme des BN vom 31.03.2023
8. Änderung Flächennutzungsplan
Grundsätzlich besteht mit der Ansiedlung des Schulzentrums zwischen dem Bahnhof und Grundschule / Kirche Einverständnis. Im Detail sind jedoch Bedenken angebracht.
Im bestehenden Flächennutzungsplan ist der Grünzug vom Bahnhof zum Außenbereich / Waldrand mit der Änderung des Flächennutzungsplanes entfallen bzw. durch die geplante Sporthalle blockiert. Doch was jetzt in der Änderung des Flächennutzungsplanes als Grünzug dargestellt ist, sehen wir als Täuschung. Der Grünzug wird seine Wirkung vermutlich nur in den Plänen entfalten. Faktisch entsteht vermutlich ein öffentlich nicht zugänglicher Hartplatz hinter Ballfanggittern. Ein wahrnehmbarer Grünzug wird das wohl kaum.
Die Ausgleichs-Ökokontofläche am Hopfengartenweg wird zwar der Pflege bedürfen, jedoch als solche kaum mehr landwirtschaftlichen Ertrag abwerfen. Entsprechend sollte diese Fläche im Flächennutzungsplan nicht mehr als landwirtschaftliche Fläche, sondern als Grünfläche dargestellt werden.
Am Nordrand des Planungsgebietes soll der bestehende Fuß- und Radweg auf der alten Gleistrasse (Industriegleis nach Laufzorn) neben der Firma Walleitner nach Süden verlegt werden und im Flächennutzungsplan als Fläche für Mischnutzung erweitert werden. Diese Änderungen werden weder in den Begründungen noch im Umweltbericht erwähnt. Der BUND Naturschutz lehnt diese Änderung ab. Dieser Fuß- und Radweg ist eine wichtige Verbindung zwischen den westlichen Siedlungsgebieten und dem Bahnhof. In seiner jetzigen Lage ist dieser Weg auch eine optisch einladende zügige Wegeverbindung, die auch nach Westen in gleicher Weise fortgesetzt wird. Abgedrängt nach Süden wird der Weg an Attraktivität verlieren. Der Weg durch den Schulcampus ist insbesondere während der Pausenzeiten der Schule keine Alternative. Im westlichen Anschluss muss der verlegte Weg die Schulstraße und die Ödenpullacher Straße queren, statt auf der vorhandenen Trasse nur die Schulstraße. Der BUND Naturschutz fordert den Weg auf seiner jetzigen Trasse zu belassen und die Freifläche als sich vom Bahnhof nach Westen entwickelnde Grünfläche zu erweitern. So könnte ein vernetzter Grünzug entlang der alten Gleistrasse vom Bahnhof in Richtung Laufzorn erhalten bleiben.
Bebauungsplan
Die vorhandene Wegebeziehung südlich der Grundschule von der Ödenpullacher Straße zum Vogelherdweg sollte als erforderliche Wegebeziehung ausgebaut und planungsrechtlich gesichert werden.
„Die Anzahl der notwendigen Fahrradabstellplätze regelt sich nach den Richtzahlen der gemeindlichen Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung - FAbS) in der jeweils gültigen Fassung.“ Doch in der FAbS sind keine Richtzahlen für Schulen genannt. Diese Festsetzung geht ins Leere.
Das Verkehrsgutachten geht von 450 Radfahrern aus. Allein für die Stellfläche sind dafür ca. 600m² erforderlich. Mit Überdachung und Bewegungsfläche werden dafür vermutlich über 1000m² benötigt. Hinzu kommen ja auch noch Nebenanlagen wie Pausenüberdachungen, Bühnenelemente, …. Dies darf nicht zu Lasten der Grünflächen gehen. Aufgrund des Umfangs dieser Anlagen sollten bereits in der Bauleitplanung Lösungen aufgezeigt werden. Der beschriebene „stark durchgrünte Charakter“ darf nicht in Gefahr geraten.
Die Höhenentwicklung der Magistrale und deren Anbindung an die Sauerlacher Straße wird in der Planzeichnung nicht aufgezeigt.
Bei den Stellplätzen entlang der Sauerlacher Straße sollten die Bäume nicht hinter den Stellplätzen angeordnet werden, sondern die Reihe der Stellplätze durch zwischengepflanzte Bäume wie am P+R Platz aufgelockert werden. Auch an der Schulstraße sind entsprechend aufgelockerte Parkplätze bereits vorhanden.
In den als Ausgleichsflächen bezeichneten Flächen beiderseits des Sportplatzes sehen wir keinen echten Ausgleich. Ausgleichsflächen sollten eine gewisse Größe haben und möglichst vernetzt sein. Diese Restflächen erfüllen diesen Anspruch nicht.
Die Dächer sollten nach unseren Informationen überwiegend mit PV-Anlagen versehen werden. Dies spiegelt sich in den Regelungen zur Dachgestaltung nicht wider.
Festsetzung B.7.2: „Der Anteil an heimischen und standortgerechten Bäumen 1. und 2. Wuchsordnung muss mindestens 30 % betragen“. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Anteil an nicht heimischen und nicht standortgerechten Bäumen bis zu 70% betragen darf. Dies kann nicht sein.
Festsetzung B.7.6: Die als Ausgleichsflächen ohnehin fragwürdigen Randstreifen des Sportplatzes sollten nicht auch noch 3x jährlich gemäht werden. Eine einmalige Mahd ist ausreichend.
Die in der Begründung genannte und begrüßenswerte „Festsetzung zur Verwendung des nachwachsenden Rohstoffes Holz“ findet sich leider in den Festsetzungen nicht wieder.
Mit dem Bau des Sportplatzes verschwindet der wilde Bolzplatz neben dem Vogelherdweg. Sicher gibt es auch für diese nicht organisierte Freizeitbeschäftigung von Jugendlichen einen Bedarf. Ob der neue Sportplatz diesen Bedarf abdecken soll und kann, ist fraglich. Die Ausgleichsfläche am Hopfengartenweg darf dafür nicht herhalten.