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Natur vor der Haustür

11/2016 Elektroaltgeräte – zu wertvoll für den Müll

Der Handmixer, Haartrockner, die Waschmaschine, der Fernseher, irgendwann funktionieren die Geräte nicht mehr. Es ist nicht erlaubt, defekte Elektro- oder Elektronikgeräte oder deren Bauteile, also kurz Elektroschrott, in die Restmülltonne zu werfen. Warum? Sie müssen entsprechend entsorgt werden, denn Sie können, je nach Produkt, wertvolle Rohstoffe wie Kupfer, Silizium, Gold sowie gefährliche Substanzen wie z.B. Quecksilber, Blei und Kadmium enthalten.
Elektronikschrott nimmt an Masse zu, unter anderem weil viele Verbraucher noch funktionierende Geräte schneller durch neue ersetzen. Neue Produkte haben oft einen kürzeren Lebenszyklus. In der IT-Branche z.B. ist der Ressourcenverbrauch besonders hoch: „Jedes Jahr ein neues Smartphone“, so oder ähnlich lautet die Werbung. Die ökologischen Auswirkungen sind dramatisch, denn die Herstellung von immer leistungsfähigeren Smartphones, Computern, Spielekonsolen kostet Energie, Wasser und vor allem Rohstoffe, deren Gewinnung durch rücksichtslosen Abbau Menschen und Natur gefährdet (s. Kongo).
Seit Juli dieses Jahres ist das neue Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) in Kraft. Es soll dadurch kein Elektroschrott mehr mit dem restlichen Abfall in der Müllverbrennungsanlage landen. Kleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 cm können beim Elektrohändler zurückgegeben werden, falls dessen Verkaufsfläche mehr als 400 Quadratmeter beträgt. Betreiber von kleineren Läden sind von der Regelung ausgenommen. Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen müssen vom Händler nur angenommen werden, wenn ein neues Gerät gekauft wird.
Das ElektroG gilt auch für Online-Versandhändler mit einer Lager- und Versandfläche von mehr als 400 qm. Sie müssen Altgeräte ebenfalls zurücknehmen und dürfen Kunden nicht an öffentliche Recyclinghöfe verweisen.
Der Wertstoffhof in Oberhaching nimmt kostenfrei haushaltsübliche Mengen von Kleingeräten bis zu Waschmaschinen und Kühlschränken an. Ausgediente Energiesparlampen fallen ebenfalls unter das ElektroG und müssen gesondert abgegeben werden. Ebenso LED-Lampen, sie enthalten elektronische Bauteile, die wiederverwertet werden können.
Bevor wir uns zur Entsorgung eines Altgerätes entschließen, wäre es schon wert, zu überprüfen, ob das Gerät möglicherweise noch anderweitig genutzt werden kann. Falls ein älteres Gerät für den persönlichen Gebrauch nicht mehr ausreicht, kann man es z.B. verschenken. Und wenn schon ein neues Gerät, dann eines, das langlebig und reparierfähig ist, denn „der beste Abfall ist der, der überhaupt nicht entsteht“.

Erna Pletschacher

Quellen: BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND); SZ 25.07.2016