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Natur vor der Haustür

10/2016 Verkehrsunfälle mit Tieren

Im südlichen Landkreis München ereignen sich immer wieder Unfälle mit Wildtieren, besonders auf Straßen, die durch dichte Waldgebiete oder breite Ackerfelder führen. Alleine im Gemeindegebiet Oberhaching wurden im Jahr 2015 18 Unfälle mit Wildtieren gemeldet. Besonders dort, wo das abgebildete Verkehrszeichen steht, kreuzen Tiere häufig diese Verkehrswege. Die Verkehrsteilnehmer sind damit aufgefordert, besonders achtsam zu fahren und auf Wildwechsel zu achten.

Wann sind die Tiere unterwegs und welche Gefahren drohen?
D
ie größte Gefahr eines Wildunfalls besteht während der Morgen- und Abenddämmerung, da z.B. die größeren Wildtiere wie Rehe, Füchse, Wildschweine und Dachse sich tagsüber verstecken und ab der Dämmerung herumstreifen und Nahrung suchen. Eventuell finden sie auch Futter am Straßenrand. Das kann für Tiere und Verkehrsteilnehmer gefährlich werden, wenn sie dann aufgeschreckt reagieren. Aber auch tagsüber, z.B. während der Paarungszeit, können mehrere Tiere schnell die Straßen wechseln. Kommen sie während der Nacht in Sicht, dann soll man das Fernlicht abblenden und die Geschwindigkeit reduzieren. Falls der Autofahrer z.B. 80 km/h fährt, kommt er ja erst nach ca. 55 Metern zum Stehen. Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, sollte man nicht versuchen, dem Tier auszuweichen.

Verhalten nach einem Zusammenstoß
Damit man sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet, muss das Warnblinklicht eingeschaltet, die Warnweste angelegt und das Warndreieck aufgestellt werden. Liegt das verletzte Tier noch am Boden, sollte man nicht versuchen, es an den Straßenrand zu zerren, da es u.U. sehr aggressiv reagieren könnte. Am besten ist es, die Polizei unter der Notrufnummer 110 anzurufen. Sie kann dann den zuständigen Jagdpächter verständigen, bzw. selbst am Unfallort den Zusammenstoß aufnehmen. Die Polizei bestätigt dann für die Autoversicherung den möglichen Sachschaden am Fahrzeug.
Falls der Unfall nicht gemeldet wird, kann es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz sein, in jedem Fall dann, wenn das Tier noch lebt und verletzt ist.

Die kleineren Unfalltiere, wie z.B. Igel, Vögel und Schlangen – Nutztiere, wie z.B. Hühner und Hasen – oder Haustiere, wie Hunde und Katzen müssen nicht unbedingt gemeldet werden. Jedoch erweist der Verkehrsteilnehmer sich als Tierfreund, wenn er z.B. einen verletzten Greifvogel zur nächsten Wildvogelauffangstation (in unserem Fall nach Otterfing, Herrn Aigner, Tel 0810 49636) bringt oder, weil das Einfangen eines solchen Vogels nicht ganz ungefährlich ist, abholen lässt. Zur Not erhalten Sie auch Unterstützung von Mitgliedern des BUND Naturschutz Oberhaching (Tel. 089 6132564 oder 089 6133521). Bei Hunden und Katzen kann ein Tierarzt den Besitzer ausfindig machen und verständigen. Natürlich sind die Möglichkeiten der Prävention eines Unfalls mit Tieren begrenzt, jedoch können Fahrzeuglenker durch vorausschauendes und angepasstes Verhalten dazu beitragen, Wildtierunfälle zu reduzieren. Gerade jetzt im Herbst muss bei früher einsetzender Dämmerung mit Wildwechsel gerechnet werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • An den Gefahrenstellen und zu den Gefahrenzeiten besonders defensiv fahren.
  • Sind Tiere an den Straßenrändern, Fernlicht abblenden und versuchen, sie durch Hupen zu vertreiben.
  • Ist der Unfall unvermeidbar, hart bremsen und geradeaus fahren.

Hildegard Berndorfer