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Natur vor der Haustür

08/2013 Gentechnik in der Landwirtschaft und in Lebensmitteln

Das wollen die meisten Deutschen nicht. Die Lebensmittelhändler hüten sich, kennzeichnungspflichtige gentechnisch veränderte (gv) Lebensmittel zu verkaufen. Bei uns in Deutschland werden jetzt keine gv Pflanzen angebaut, im Gegensatz zu Nord- und Südamerika, Afrika, Asien, Australien und einigen Ländern in Europa.

Eine der am meisten angebauten gv Kulturpflanze ist die Sojabohne. In Deutschland werden jährlich ca. 80 Prozent des importierten gv Sojas als Futtermittel eingesetzt. Lebensmittel, wie Fleisch, Milchprodukte, Eier, Käse, etc., die von konventionellen Masttieren stammen, müssen nicht mit „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden, obwohl sie mit gv Soja gefüttert werden können. Als Tierfutter ist die eiweißreiche Sojabohne für Kühe, Schweine, Geflügel und Fischebesonders nahrhaft. Allerdings haben auch Ackerbohnen, Erbsen und Lupinen hohen Eiweißgehalt, die hier angebaut werden können.

In den meisten Fällen sollen genmanipulierte Pflanzen den Einsatz von Pestiziden erleichtern oder minimieren. Genmanipulierte Pflanzen haben z.B. die Eigenschaft gegen Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide) und/oder gegen Schadinsekten resistent zu sein. So können Totalherbizide angewendet werden, die gv Pflanzen nicht schaden, aber alle Unkräuter vernichten. Dieses hat jedoch zur Folge, dass gewisse Unkräuter und Schadinsekten gegen die Mittel resistent werden und nur noch durch erhöhten Mitteleinsatz unter Kontrolle gehalten werden können. Die Folge ist Verringerung der Fruchtbarkeit der Böden und der Artenvielfalt mit Zunahme von Umweltschäden. Die Langzeitwirkung durch Auskreuzung (Erbgutübertragung gv Pflanzen auf Wildpflanzen oder nicht gv Kulturpflanzen) und damit auf das gesamte Ökosystem gelten als noch nicht hinreichend geklärt.

2008 wurde in der Europäischen Union ein EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz festgelegt, welche Lebensmittel mit dem Logo „Ohne Gentechnik“, ausgezeichnet werden dürfen. Dazu muss z.B. das Rind vor seiner Schlachtung mindestens zwölf Monate gentechnisch freies Futter bekommen, Schweine vier Monate, Geflügel zehn Wochen, Milch produzierende Tiere drei Monate, Eier-Legehennen sechs Wochen. Futtermittelzusatzstoffe,wie Vitamine, Enzyme, Aminosäuren, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen produziert werden, sind zulässig. 

Der Einsatz von Gentechnik und Pestiziden ist für Bio-Lebensmittel verboten. Sie sind meistens mit EU-Biosiegeln gekennzeichnet (siehe Abbildung).Wer sicher sein will, gentechnikfreie Lebensmittel einzukaufen, ist mit Bio-Produkten bei der richtigen Wahl. Damit wird auch die gentechnisch freie Landwirtschaft gefördert.

Hildegard Berndorfer