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Natur vor der Haustür

07/2007 Die Energie-Würfel und was daraus folgen kann....

Es ist kaum zu glauben! Vor 10 Jahren standen die 6 Energiewürfel zum ersten mal im Oberhachinger Rathausfoyer. Schon damals war bekannt, dass die fossilen Energieträger früher oder später verbraucht sein werden. Um diese Einsicht begreifbar zu machen und die Energie der Sonne als Alternative zu verdeutlichen, baute der AK Energie der Ortsgruppe Oberhaching im Bund Naturschutz in Bayern e.V. " Die Energiewürfel ". Das Ausstellungsobjekt vergleicht die Energieinhalte der verfügbaren fossilen Brennstoffe Kohle, Erdgas, Erdöl und Uran mit dem Weltprimär-Energieverbrauch und der eingestrahlten Sonnenenergie. Auf einen Blick ist die große Energiemenge, die uns die Sonne kostenlos liefert, ersichtlich. Sie liefert ein Vielfaches der von der gesamten Weltbevölkerung benötigten Energie.
Um die natürlichen Lebensgrundlagen für zukünftige Generationen zu erhalten, vertreten mittlerweile Politiker aller Parteien den Klimaschutz und damit eine Reduzierung der CO2-Emissionen aus den fossilen Energieträgern sowie die Nutzung erneuerbaren Energien.
Im Jahr 2006 haben der Kreistag sowie der Oberhachinger Gemeinderat eine Energievision beschlossen. Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 den Energieverbrauch um 60% auf 40% des heutigen Verbrauchs zu reduzieren und die verbleibenden 40% vollständig durch erneuerbare Energien abzudecken. Erreicht werden kann dies nur, wenn auch alle Bürgerinnen und Bürger in ihrem privaten Bereich in Energieeinsparungen und in erneuerbare Energien investieren. Für diese Investitionen können Sie Unterstützung durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen beantragen.

Folgende Fördertöpfe stehen Ihnen zur Verfügung:
 

1.

Förderprogramm der Gemeinde Oberhaching: (www.oberhaching.de) Herr Hümmer Tel. 613 77 187

1.1.

pauschal 100 € für eine Erstberatung durch einen qualifizierten Energieberater

1.2.

Zuschuss in Höhe von 10% der Investition, höchstens aber 1.000 €, wenn diese auf der Maßnahmenempfehlung des Ergebnisberichts einer "Energiesparberatung-Vor-Ort" basiert.

2.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) fördert:

2.1.

Thermische Solaranlagen:
Warmwasseraufbereitung mit 40 € je angefangenen m2 Bruttokollektorflächen mindestens 275 € je Anlage. Warmwasser mit Heizungsunterstützung 70 € je m2

2.2.

Heizungen mit fester Biomasse , z.B.
Holzpelletsheizungen mit 24 € je kW, mindestes 1.000 € je Anlage und Holzhackschnitzelheizungen mit 500 € je Anlage

2.3.

Energiesparberatung-Vor-Ort
mit einem Zuschuss von 175 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und mit
250 € bei Wohnhäusern mit mindesten 3 Wohneinheiten.

3.

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Förderbank des Bundes (www.kfw.de)

3.1.

CO2-Gebäudesanierungsprogramm bietet zwei Fördermöglichkeiten für Altbauten:

3.1.1.

Zuschussvarianten 17,5% Zuschuss, höchstens 8.750 € wenn nach der Sanierung der Energieverbrauch mindestens 30% unter dem Neubau-Niveau (EnEV) liegt, 10% Zuschuss, höchstens 5.000 € wenn der Energieverbrauch danach dem Neubau-Niveau (EnEV) entspricht und
5% Zuschuss, höchstens 2.500 € wenn die Energieeinsparung erheblich ist.

3.1.2.

Kreditvarianten
für energetische Sanierung von Wohngebäude: zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000 €. Bei hohen Energieeinsparungen werden Tilgungszuschüsse in nachfolgender Höhe gewährt:
2,5% Tilgungszuschuss, höchstens 6.250 € wenn nach der Sanierung der Energieverbrauch mindestens 30% unter dem Neubau-Niveau (EnEV) liegt.
5% Tilgungszuschuss, höchstens 2.500 € wenn der Energieverbrauch dem Neubau-Niveau (EnEV) entspricht.

3.2.

Kredit für Fotovoltaik-Anlagen
zinsverbilligte Darlehen bis 50.000 € je Vorhaben.

4.

Land Bayern (www.wohnen.bayern.de)
zinsverbilligte Darlehen im Mietwohnungsbau für Wohngebäude mit mindesten vier Wohneinheiten.

5.

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (www.fnr.de)
Förderung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen lt. Produktliste
Zuschuss von 35 € pro m3 Dämmstoff für
Produktkategorie 1 lt. Liste
Zuschuss von 25 € pro m3 Dämmstoff für
Produktkategorie 2 lt. Liste

6.

Erneuerbare Energiengesetz (EEG)
(www.erneuerbare-energien.de)
Regelt die Einspeisung und Vergütung von el. Strom aus erneuerbaren Energien ins öffentliche Stromnetz.
(z.B. Fotovoltaik)

7.

Kraft-Wärme-Gesetz (www.bafa.de)
Regelt die Einspeisung und Vergütung von el. Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.


Lassen Sie sich von diesem "Förderdschungel" nicht entmutigen. Springen zu Punkt 1.1. zurück und beantragen Sie eine Erstberatung bei der Gemeinde. Der Energieberater wird Sie qualifiziert beraten und die für Ihre Maßnahme beste Förderung empfehlen.

Monika Straub