08/2005 Rote Liste Arten – was versteht man darunter?
Rote Listen sind seit 1970 weltweit üblich. Der einprägsame Begriff kommt von der in rotes Leder gebundenen Liste der britischen Versicherungsgesellschaft Lloyds, in der alle Schiffsuntergänge verzeichnet sind. Ein bei Lloyds Angestellter war der erste, der den Artenschwund dokumentierte. Diese Initiative wurde dann international aufgegriffen.
Die UN-Umweltkonferenz 1992 in Rio de Janeiro wurde nicht zuletzt wegen des in den Roten Listen festgestellten Artenverlustes durchgeführt.
Nun ist das Aussterben von Arten nichts Neues. Aber jetzt verschwinden die Arten schneller als jemals zuvor.
Vor diesem Hintergrund hat die EU die Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie erlassen, um die notwendigen Lebensräume für die verschiedenen Arten zu erhalten.
Nach dem aktuellen Stand, vorgelegt durch das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU), ist der Artenschwund alarmierend. Knapp die Hälfte der untersuchten Tierarten in Bayern ist in der „Roten Liste“ zu finden. Das geht von der Feldlerche über den Laubfrosch bis zu den Grashüpfern. Ähnlich düster sieht die Bilanz bei den Pflanzen aus. Als Beispiele seien heimische Orchideenarten, aber auch früher häufige Ackerbeikräuter wie Kornrade und Feldrittersporn genannt. Der größte Teil des Artenschwundes spielt sich im verborgenen ab, denn das Verschwinden unauffälliger Tier- und Pflanzenarten wird kaum wahrgenommen. Auch die Folgen des Artenverlustes sind aus menschlicher Sicht oft nicht gleich erkennbar. Jede verschwundene Art bedeutet aber eine Schwächung des ökologischen Gleichgewichtes.
Blumenwiesen, der Gesang der Vögel und Heuschrecken, Froschkonzerte, Wildtiere beobachten – all das gehört zum Leben. „Deswegen müssen wir im eigenen Interesse alles daran setzen, die Vielfalt zu erhalten“, so lautet das Fazit des Landesamtes für Umweltschutz.
In der „Roten Liste“ werden die in ihrem Bestand gefährdeten heimischen Tiere und Pflanzen aufgeführt und zwar nach folgenden Kriterien:
0 Ausgestorben oder verschollen
1 Vom Aussterben bedroht
2 Stark gefährdet
3 Gefährdet
4 Vorwarnstufe
Die Süddeutsche Zeitung brachte in einer Serie Informationen zur Roten Liste. Ein Sonderdruck speziell über „Bayerns bedrohte Tiere“ ist kostenlos erhältlich im Service-Zentrum der SZ, Sendlinger Straße 8, und in den Geschäftsstellen der Landkreisausgaben.
Kurzfassungen der Roten Liste gefährdeter Tiere und Pflanzen Bayerns sind erhältlich:
beim Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen Tel. 089 921400, sowie bei der Ortsgruppe des Bund Naturschutzes Tel. 089 6134355.
Erna Pletschacher & Eike Hagenguth