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Natur vor der Haustür

Gewerbefläche nordwestlich Bajuwarenring, südlich M 11

Stellungnahme des BN vom 02.08.2022

Im Norden und Nordosten des Planungsgebietes fehlen uns die Aussagen zur Fortführung der Grünflächen (Ausgleichsflächen) sowie zur Restfläche zur M11 hin. Westlich der größeren Ausgleichsfläche ist auf ca. 28m statt einer Ortsrand-Eingrünung nur ein ca. 1m breites Straßenbegleitgrün vorhanden. Auch zur Weiterführung des Geh- und Radweges nach Osten hin fehlen uns Aussagen. (Generell fehlt im Norden die Darstellung der Umgebung des Planungsgebietes)

Statt eines Flickenteppichs einzelner Ausgleichs- und Grünflächen fordern wir ein Konzept für einen vernetzten Grünzug südlich der M11 zwischen Hauptbahnhoflinie und der Raiffeisenallee mit einerAnbindung an die bestehende Ausgleichsfläche entlang der Hauptbahnhoflinie.

Über die Art der Ausgleichsflächen schweigt sich die Planung bislang aus. Eine artenreiche Blumenwiese sollte angestrebt werden. Gleichzeitig ist aber die Bebauung durch eine hochwachsende Ortsrandeingrünung (Hecke) in die Landschaft einzubinden.

Der Pseudo-Ausgleichsfläche nach Planzeichen A14 inmitten des Baugrundstückes können wir nicht zustimmen. Wir fordern hier eine Grünfläche entsprechend dem Flächennutzungsplan in mindestens dem Umfang wie sie auch östlich im angrenzenden Baugebiet vorhanden ist. Mit der jetzigen Festsetzung ist diese „Ausgleichsfläche“ Teil des Baugrundstückes, zählt mit zum Nutzungsmaß, ist zu klein und nicht zugänglich und wird vermutlich irgendwann durch Nebenanlagen den ihr zugedachten ökologischen Wert verlieren.
Deutlich wird die Folge dieser „Ausgleichsfläche“ bei der Grundflächenzahl (GRZ). Zulässig ist eine GRZ von 0,6. Diese darf nach Festsetzung C2.4 auf maximal 0,85 für Nebenanlagen überschritten werden, wenn mindestens 15% Begrünung nachgewiesen werden. Diese 15% Begrünung werden in dieser sogenannten „Ausgleichsfläche“ nachgewiesen, so dass geschätzt das südliche Baugrundstück auch außerhalb der Baugrenzen durch Nebenanlagen fast vollständig versiegelt werden kann. Was bleibt, ist nur der nach C5.4 geforderte nur 1,5m breite Grünstreifen entlang der Grundstücksgrenzen. Was für eine jämmerliche Eingrünung eines Gewerbegebietes.
Wir fordern, dass alle Flächen außerhalb der Baugrenzen von Nebenanlagen freigehalten und begrünt werden.

Einfriedungen sollten nur innerhalb der Baugrenzen zugelassen werden, wie in der Begründung auf Seite 8 aufgeführt. (Auch wenn der Bezug auf die nicht mehr gültige Bauvorschrift für das Gewerbegebiet nicht richtig ist).

Sonstiges: Auf dem Kindergartengrundstück befindet sich neben dem offiziellen Parkplatz an der Grenze zum Gewerbegebiet eine wilde Parkplatzfläche statt einer Eingrünung des Kindergartengrundstückes. Diese Parkplatzfläche sollte naturnah eingegrünt werden.

Die Baumreihe in der Grünfläche entlang des Bajuwarenringes ist lückenhaft. Sie sollte nach der Fertigstellung der geplanten Bebauung ergänzt werden.

Positiv sehen wir die Forderung in der Begründung, dass erstmals Maßnahmen gegen den Vogelschlag gefordert werden. In diesem Zusammenhang sollte auch gefordert werden, an den Gebäuden Brutplätze für sogenannte Gebäudebrüter anzubringen oder einzubauen. Weiter wäre es sinnvoll, zur Verbesserung des Kleinklimas und der Erhöhung der Artenvielfalt je nach Pflanzenart und Gebäude auch Wandbegrünungen vorzusehen.