12. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie interkommunale Freiflächen-Photovoltaikanlage Oberhaching und Taufkirchen
Stellungnahme des BN vom 20.11.2025
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „interkommunale Freiflächen-Photovoltaikanlage“ für die Grundstücke Flur-Nrn. 1593, 1594 und 1595 der Gemarkung Oberhaching
Die PV-Anlage wird teilweise auf festgelegten Ausgleichsflächen geplant. Siehe Bayernatlas. Diese Ausgleichsflächen sollen z.T. innerhalb des Planungsgebietes verschoben, aber teilweise auf ein Ökokonto ab Hagweg verlagert werden. Doch wo ist die Ökokontofläche am Hagweg? Im Bayernatlas ist sie nicht dargestellt. Die Planung sollte zumindest konkret darstellen, wo diese Ökokontofläche ist und an welche Stelle dieser Ausgleich konkret verlagert wird.
Derzeit befindet sich ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Bebauungsplan in Bearbeitung. Das Planungsgebiet befindet sich in den BayernnetzNaturProjekten 198 („Wechselkröte im Raum München“). Auf dem benachbarten Grundstück mit Flurnummer 1760 befinden sich nach unserer Kenntnis Flächen als CEF-Maßnahmen zum Erhalt der Wechselkrötenpopulation. Sollte der vorhandene diagonale Weg über die mit Flurnummern 1760 und 1605 beibehalten werden, müsste dieser in die artenschutzrechtliche Prüfung mit einbezogen werden. Ggf. ist der Weg zu sperren. Uns scheint es aber ohnehin sinnvoller diesen Weg aufzulassen und die Erschließung der PV-Anlage über die gewidmeten landwirtschaftlichen Wege zu erschließen.
Unter Festsetzung B10 ist nur die PV-Nutzung als zulässige Nutzung festgesetzt. Die unter Grünordnung, in der Begründung und im Umweltbericht aufgezeichnete zusätzliche Weidenutzung kommt dort nicht als zulässig vor. Zudem stellt sich die Frage, ob sich in Oberhaching oder Taufkirchen Landwirte finden, die die Fläche beweiden lassen.
Den Stacheldraht zur Maschendrahteinfriedung, wie im Vorhaben- und Erschließungsplan aufgezeigt finden wir in unserer Gemeinde befremdlich.













