Stellungnahme des BN vom 13.09.2024
Vorab stellt sich uns die Frage, warum der Geltungsbereich der 3. Änderung gezielt einzelne Hallen ausgeschlossen hat.
Mit Verwunderung und Bedauern haben wir festgestellt, dass in den, ursprünglich auch planungsrechtlich gesicherten östlichen Waldsaum ein Heizwerk (Schwarzbau?) gebaut wurde. Zudem wurde anschließend auch noch einige Meter Wald um die Anlage gerodet. Wurde hier der gemeindlichen Planungshoheit vorgegriffen und ein Vorhaben ausgeführt, das in dieser Lage vermutlich keine Zustimmung und Genehmigung erhalten hätte?
Die Fläche hinter dem Bürogebäude sollte gemäß früheren Planfassungen eine Ausgleichsfläche-Eichenhain sein. Jetzt ist sie ein mit Mähroboter gepflegter Kurzrasen und so kein echter Ausgleich.
Auf dem hinteren Teil des Eichenhains befinden sich bereits wieder Schuppen (Hühnerstall?) und Lagerflächen.
Auf der rückwärtigen Grünfläche, die jetzt zwar außerhalb des Geltungsbereiches der 3. Änderung, aber im Bereich der 2.Änderung des Bebauungsplanes liegt, sind Gartenhäuser errichtet worden.
Wenn nun die neu geplante Halle im rückwärtigen Grundstücksteil errichtet wird, fürchten wir, dass von der Eingrünung / Ausgleichsfläche an der Rückseite des Grundstücks gar nichts mehr übrig bleibt. Es sollte deshalb festgesetzt werden, dass an der Rückseite dieser Halle keine Tore errichtet werden dürfen.
Das Biomasse-Heizwerk dient vermutlich für die Holztrocknung. Es sollte geprüft werden, ob diese Anlage auch für eine Fernwärmeversorgung für Kreuzpullach Verwendung finden könnte.