Bebauungsplan mit Grünordnung im Bereich des Hachinger Baches Ecke Holzstr. 2 und 6 / Hahilingastr.
Stellungnahme vom 22.01.2020
Der BUND Naturschutz findet es sehr gut, dass mit der vorliegenden Planung der hintere bachnahe Grundstücksteil der Flurnummer 1089 von Bebauung freigehalten werden kann.
In den Textfestsetzungen ist eine GRZ von 0,51 einschließlich Nebenanlagen nach §19/4 BauNVO vorgesehen. Bei sehr großen Grundstücken wie der Fl. Nr. 1089 ist eine mehr als 50 prozentige Versiegelung des Grundstückes unserer Ansicht nach zu viel.
Das Nebengebäude auf Fl. Nr. 1087 ist laut DS 40/2014 bereits in einem Vorbescheid enthalten. Wir halten den Standort für sehr unglücklich. Das Nebengebäude entspricht nicht dem Ziel des Bebauungsplanes, den bachnahen Bereich von Bebauung freizuhalten. Der Standort sollte nicht durch das Planzeichen zusätzlich fixiert werden. Eine Zulässigkeit des Nebengebäudes z.B. durch Text würde die Möglichkeit eröffnen, z.B. beim Bauantrag noch einen besseren Standort zu ermöglichen.