nordwestl. Tölzer- und nordöstl. Sauerlacher Str. (Grundstücke FI.Nrn. 2065/4 und 2065/15)
Stellungnahme vom 26.04..2017
Grundsätzlich ist in dem Entwurf beschrieben, den Baumbestand entlang der Tölzer Straße zu erhalten. Diese Absicht ist im Planentwurf und der Begründung noch sehr allgemein gefasst. Nach Auffassung des BUND Naturschutzes ist eine detaillierte Bestandsaufnahme des Baumbestandes erforderlich, um konkrete, auf den Baumbestand und die Bauabsichten abgestimmte Festsetzungen, treffen zu können. Dabei könnte sich auch zeigen, ob es nicht doch Alternativen für die Lage des Wohnweges gibt, um die mehrstämmige Hainbuche zu erhalten. Bei dieser Hainbuche handelt es sich (soweit von außen einsehbar) um den meist erhaltenswerten Baum innerhalb dieses Gehölzbestandes.
Bei der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie ist auch auf den Baumbestand auf dem Bahngrundstück zu achten. Die Fundamente dieser Lärmschutzwand dürfen den Wurzelbereich der Bäume auf dem Bahngrundstück nicht beeinträchtigen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass diese Bäume aus Sicherheitsgründen beseitigt werden müssen.
Ansonsten fällt auf, dass insbesondere bei den beiden hinteren Grundstücken die Garagen sehr weit vom Erschließungsweg entfernt sind. Im Hinblick auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sollte hier eine bessere Lage für die Garagen gesucht werden.