Bebauungsplan: südlich der bestehenden Bebauung an der Tölzer Straße, östlich Kirchweg
Stellungnahme vom 15.12.2016
Die Gemeinde hat erfreulicherweise mehrere unserer Anregungen aus dem vorangegangenen Verfahrensschritt berücksichtigt.
Dennoch bleiben Punkte zur Grünordnung offen. Hier ist auf die Aussage in Punkt 10 der Begründung zu verweisen, die von uns klar befürwortet wird. Dort heißt es: „Die Gartenflächen sollen der Entwicklung einer standortgerechten Eingrünung dienen. Unter Berücksichtigung der privaten Gartennutzung soll eine aus heimischen Laubbäumen und Sträuchern bestehende, dem Landschaftsraum angepasste Gestaltung der Gärten erreicht werden. Die für die Bepflanzung ausgewählten Gehölze stellen eine landschafts- und standortgerechte Auswahl dar.“
Doch das bleibt nur schöne Prosa, wenn es in den Festsetzungen außer für die Großbäume keinen Niederschlag findet. Es ist wohl kaum zu erwarten, dass nur aufgrund der von den Gartenbesitzern niemals gelesenen Begründung auf Ziergehölze wie Forsythien, Weigelien, Deutzien u.A. verzichtet wird und dafür Hartriegel, Schlehen oder Holunder gepflanzt werden.
Nachdem unserem Vorschlag auf der südlichen Grünfläche eine Streuobstwiese anzulegen nicht gefolgt wurde, schlagen wir wenigstens vor, eine naturnahe Wiese anzulegen und für diese eine entsprechende Pflege (2-malige Mahd mit Entfernung des Mähgutes) festzusetzen oder zu vereinbaren. Damit könnte auch der im Umweltbericht unter Schutzgut Arten und Lebensräume in Aussicht gestellten Erhöhung der Artenvielfalt näher gekommen werden.