Bebauungsplan: südlich der bestehenden Bebauung an der Tölzer Straße, östlich Kirchweg
Stellungnahme vom 09.05.2016
Die Erschließung des Baugebietes erfolgt über die bestehende Zufahrt, die nach Süden hin verbreitert wird. Entsprechend dem Weg sollte auch der Wendehammer unter Einbeziehung der vorhandenen Zufahrt ausgebildet werden. Damit könnte versiegelte Verkehrsfläche eingespart werden.
Der südwestliche Teil des Plangebietes soll als private Grünfläche festgesetzt werden, um kein Baurecht nach §34 BauGB zu schaffen. Soweit stimmen wir mit der Gemeinde überein. Um aber das planerische Ziel des Flächennutzungsplanes umzusetzen und gleichzeitig die auch von uns gewünschte und im Bebauungsplanentwurf angedeutete Wegeverbindung herzustellen, halten wir es für erforderlich, auch den östlichen Teil der Flurnummern 411 und 412 mit als Grünfläche zu überplanen. Der gewünschte Weg könnte dann im Rahmen des vorgesehenen städtebaulichen Vertrages gleichzeitig mit der Bebauung geschaffen werden. Andernfalls sehen wir die Gefahr, dass die Erstellung dieser Wegeverbindung auf den St. Nimmerleinstag aufgeschoben wird. Auch für die gesamte südliche Grünfläche sollten qualitative und quantitative Aussagen zur Grünordnung getroffen werden. Von uns wird vorgeschlagen hier eine Streuobstwiese zu schaffen, die im derzeit noch außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Teil auch eine gute Ortsrandeingrünung darstellen würde. Die vorgesehene Wegeverbindung sollte in lockerer Weise durch diese Grünflache geführt und die Einfriedung um diesen Weg soweit möglich zurückgenommen werden.
Die Fläche an der Tölzer Straße und die Böschungsfläche am Kirchweg werden wie in der Erläuterung beschrieben aber in der Planzeichnung noch nicht dargestellt als Grünflächen ausgewiesen. Die Böschungsfläche sollte dabei im jetzigen Zustand verbleiben. Bei der Einsaat der Fläche an der Tölzer Straße sollte statt des üblichen Regelsaatgutes eine für den anstehenden Boden geeignete Blütenmischung, wie sie z.B. die Fa. Syringa anbietet, Verwendung finden.