Bebauungsplan: Gewerbefläche Classic Car Center mit Forstbetrieb westlich Raiffeisenallee, auf Grundstück Fl.Nr. 953
Stellungnahme vom 08.07.2014
Anmerken möchten wir, dass, wie schon in der Vergangenheit, ganz allgemein der Verbleib des abgeschobenen Oberbodens nicht geregelt ist. Wie allerdings während der Bauzeit mit Oberboden umzugehen ist, ist in § 202 BauGB festgelegt.
In § 202 BauGB - Schutz des Mutterbodens heißt es „Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen.“
Leider sieht die Realität anders aus, wie man auf der benachbarten Baustelle Heizwerk Oberhaching feststellen kann.
Da nicht nachzuvollziehen ist, was letztendlich mit abgefahrenem Mutterboden passiert, würden wir es begrüßen, wenn ein Teil des überschüssigen Oberbodens auf dem Grundstück verwendet wird. Dies könnte in der Weise geschehen, dass der im Plan eingezeichnete nordwestliche und nordöstliche Grünbereich überhöht wird. Dies könnte auch Trockenschäden an den Gehölzen bei extremen Trockenheitsereignissen vorbeugen. Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass wir damit nur die Gehölzbereiche und nicht die nördlich angrenzende Ausgleichsfläche meinen. Dass solche geringfügigen Aufschüttungen keine Neuerfindung des BUND Naturschutz sind, kann man beispielsweise bei den Tennisplätzen am Inneren Stockweg und am Grünwalder Weg feststellen. Hier wurde offensichtlich ein Teil des Oberbodens seitwärts gelagert und mit einer Gehölzpflanzung versehen.