Bebauungsplan: Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Hofstelle Ertl südlich Kybergstraße/Kirchplatz
Stellungnahme vom 29.08.2013
Der BUND Naturschutz hat im Aufstellungsverfahren zum vorangegangenen Bebauungsplanentwurf der Beseitigung des z.T. wertvollen Baumbestandes widersprochen. Wir sehen hier nach wie vor wertvolle Gehölze, die nicht ersetzt werden können.
Wir sehen aber auch, dass es sinnvoll und notwendig ist, im Ortszentrum Einkaufsmöglichkeiten für einen Lebensmittelmarkt zu schaffen. Eine Einkaufsmöglichkeit in der Ortsmitte ist Teil einer nachhaltigen Ortsentwicklung, die langfristig dazu beiträgt, Flächenverbrauch, Verkehr und damit Abgase, Lärm und andere Umweltbelastungen zu reduzieren, auch wenn dies nicht direkt messbar ist. Im lokalen Umfeld mag sich dies z.T. anders darstellen, auf das gesamte Gemeindegebiet bezogen, sehen wir hier doch einen großen Vorteil. Nachdem sich andere Flächen hierfür nicht anbieten, stellen wir schweren Herzens unsere Bedenken hinsichtlich der wertvollen Bäume zurück.
Mit dieser Planung geht ein nicht unerheblicher Eingriff in unseren innerörtlichen Naturraum einher, der eines entsprechenden Ausgleichs bedarf, der bislang hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen nicht konkretisiert worden ist. Hierbei ist neben der Zerstörung des wertvollen Baumbestandes zu berücksichtigen, dass das Ladengrundstück nahezu vollständig versiegelt wird und die neue Wohnbebauung keinesfalls jetzt schon Baurecht nach §34 besitzt. Vielmehr liegen die neuen Wohnhäuser im bisherigen Außenbereich. Mit diesen Wohnhäusern rückt die Bebauung wieder ein Stück in den Talbereich hinein. Auch gegenüber der Darstellung im Flächennutzungsplan ist dies deutlich erkennbar. Insbesondere auf das südliche Haus (Bauraum 5) sollte verzichtet werden. Dieses Gebäude ragt aus dem Siedlungsraum in die Grünfläche des Talbereichs hinein.
Um den Eingriff zu mildern und dem Ortsbild auch hier wieder Bäume zukommen zu lassen, halten wir es für wünschenswert, vor der neuen Häuserfront an der Kybergstraße zwei größere Bäume zu pflanzen. Hierfür sollten am Rand der Tiefgarage einzelne Stellplätze entfallen und hierfür Wurzelraum außerhalb der Tiefgarage geschaffen werden.
Weiter stellt sich die Frage ob die Stellplätze neben und hinter dem Gebäude angesichts der hochgradigen Versieglung des Marktgrundstückes wirklich erforderlich sind. Wir halten statt dieser Stellplätze Grünflächen für angemessen.
Für die große Fläche des Flachdaches ist eine Begrünung vorgesehen. Im Sinne möglichst optimaler Nutzung der „Vermeidungsmaßnahmen“ sollte untersucht werden, welche Möglichkeiten es gibt, durch differenzierten Substrataufbau und differenzierte Substratzusammensetzung, die Artenvielfalt auf dem begrünten Dach zu erhöhen.
Bei der privaten Grünfläche mit landwirtschaftlicher Nutzung sollte die Wiesen- oder Weidenutzung ausdrücklich festgeschrieben und nicht nur als Hinweis in einer Klammer erwähnt werden, um diese Nutzung auch tatsächlich festzuschreiben.
Die Fläche des alten Stadlgebäudes südlich der Reihenhäuser sollte ebenfalls als Grünfläche in den Geltungsbereich mit aufgenommen werden, um keine neue Nutzung oder Bebauung auf dieser Fläche zu präjudizieren. Das vorhandene Gebäude genießt Bestandsschutz und kann trotzdem bleiben.
Ziel der Bebauung mit dem Lebensmittelvollsortimenter ist auch die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch die entsprechende Infrastruktur für den Fahrradverkehr vorgehalten werden. Zwar sind Fahrradstellplätze im Bebauungsplanentwurf vorgesehen, wir halten es jedoch für erforderlich wenigstens einen Teil davon zu überdachen. Die Bereitschaft zur Nutzung des Fahrrades auch bei feuchten Witterungsbedingungen lässt sich steigern, wenn man seine Einkäufe im Trockenen in den Satteltaschen verstauen kann und sich anschließend auf einen trockenen Sattel setzen darf.
Nicht zuletzt sollte der Anschluss an die Geothermie für alle neuen Gebäude festgeschrieben werden.
Anmerkung außerhalb des Bebauungsplanverfahrens:
Eine holperfreie Fahrspur über den Kirchplatz für Radfahrer und Bürger mit Rollator oder Rollstuhl wäre unseres Erachtens notwendig, um auch diesen potentiellen Kunden das Einkaufen im geplanten Laden zu erleichtern.