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Natur vor der Haustür

Bebauungsplan: Anlage von zwei Beachvolleyballplätzen nördlich Badstraße/Further Bad

Stellungnahme vom 22.05.2013

Der BUND Naturschutz steht dem Bedürfnis Jugendlicher nach gut erreichbaren Sportflächen vom Grundsatz her aufgeschlossen gegenüber. Auch scheint die unmittelbare Nachbarschaft zum Further Bad von der Lage her für die Nutzer günstig.

Dem ist entgegenzusetzen, dass die Beachvolleyballplätze in eine auwaldartige Wildnis hineingebaut werden sollen. Es handelt sich bei dieser Wildnis aufgrund der dort vorhandenen Altlasten sicher nicht um ein Refugium höchster Wertigkeit. Doch hat sich hier über die Jahrzehnte eine standortgerechte auwaldähnliche Wildnis entwickelt, die an den Ufern des Hachinger Baches selten geworden ist.

Ein Beachvolleyballplatz benötigt einen sonnigen Platz mit sauberem Sand. Eben einen Beach (Strand). Die Beachvolleyballplätze, die hier entstehen sollen, sind schattig, auf feuchtem Untergrund, eng umstanden mit hohen Bäumen. Von dort werden Blüten, Samen, Laub in großen Mengen in die Beachvolleyballplätze eingetragen. Statt mit trockenem, feinem und sauberen Sand finden sich wahrscheinlich die Sportler schon nach einer Saison mit einem feuchten, modrig moosigen und algigen Gelände konfrontiert. Die Folgen: Entweder der Platz wird wieder aufgegeben (sofern er dort im Schatten von den Jugendlichen überhaupt angenommen wurde), dann war die Naturzerstörung „für die Katz“. Oder es müssen die passenden Bedingungen für die Beachvolleyballplätze geschaffen werden. Und das bedeutet nichts anderes, als die vorhandene ökologisch durchaus wertvolle Wildnis großflächig abzuräumen und trocken zu legen.

Dann ist zu befürchten, dass der Abstand zum Anwesen Münchner Straße 39 und den Tennisplätzen auch nicht mehr so groß ist, dass in der Folge aus dem bachbegleitenden Wäldchen und Natur ein durchgehendes Sportgelände wird.

Der BUND Naturschutz lehnt deshalb die geplanten Beachvolleyballplätze wegen des Eingriffs in das dort befindliche Wäldchen in Verbindung mit der fehlenden Eignung des Geländes ab.