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Natur vor der Haustür

Bebauungsplan: Erweiterung Sportschule Oberhaching

Stellungnahme vom 15.04.2013

Feuerwehrzufahrt:
Kritisch wird die Feuerwehrzufahrt entlang der Ortsrandeingrünung gesehen. Sie ist in der Zeichnung ohnehin sehr schmal dargestellt (erforderlich 3,50m) und führt auf ein Kleinspielfeld. Wir befürchten, dass die Feuerwehrzufahrt wegen einer letztendlich gewünschten Einfriedung (Ballfang) des Kleinspielfeldes ganz in das ohnehin sehr schmale Ortsrandgrün abgedrängt wird.

Behandlung Oberboden:
Auf die Vorschriften des § 202 Bau GB zum Schutz des Mutterboden sowie die DIN 18915 zur Lagerung des Bodens wird im uns vorliegendem Plan unter D “Hinweise durch Text“ Punkt 4.1 hingewiesen. Hier stellt sich die Frage, wie diese Vorschriften überhaupt umgesetzt werden und in der Praxis umsetzbar sind.
Da nur ein Bruchteil des abgetragenen Oberbodens wieder verwendet wird, stellt sich auch hier die Frage, wo denn letztendlich die erheblichen Restmengen bleiben. Ist es nachhaltig, wenn der Verbleib von Oberboden nicht mehr nachzuweisen ist? Sollte nicht bei größeren Bauvor-haben auf der grünen Wiese dafür Sorge getragen werden, dass der Oberboden für eine even-tuelle Wiederbegrünung vor Ort gelagert werden kann? Diese Praxis wurde früher offenbar noch bei den Tennisplätzen am Inneren Stockweg und am Grünwalder Weg angewendet.

Kompensationsbedarf:
Wir teilen die Meinung des Planfertigers Terrabiota nicht, dass die in Anspruch genommene Fläche intensiv landwirtschaftlich genutzt wird (Entwurf 5. Änderung des Flächennutzungs¬planes “Erweiterung Sondergebiet Sportschule“ Inhaltsverzeichnis 2.3).
Nach Auskunft der bisherigen Besitzer wurde die Wiese seit sehr vielen Jahren nicht gedüngt und wird nur ein- bis zwei Mal jährlich gemäht. Somit ist die Fläche gemäß dem Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ Abb.7 in Kategorie II Gebiete mittlerer Bedeu-tung extensives Grünland Typ A einzustufen.
Das bedeutet, dass ein Kompensationsfaktor von 0,8-1,0 anzusetzen ist.

Ausgleichsmaßnahmen:
Die von Süden kommenden Ausgleichsflächen parallel zur Bahn sollen mit den nun geplanten Ausgleichsflächen fortgesetzt werden. Tatsächlich werden sie durch die nicht einbezogene Fl.Nr. 840/8 unterbrochen. Dies bedeutet eine erhebliche Verschlechterung der Wertigkeit der Ausgleichsfläche. Insbesondere die Vernetzung der Lebensräume ermöglicht Wanderbewegun-gen der Arten bzw. schafft für einzelne Arten ausreichend große Lebensräume. Dies wird durch die Unterbrechung blockiert.
Für die Gestaltung der Fläche für Ausgleichsmaßnahmen schlagen wir vor, an der Ostseite einige kleinflächige Gehölzgruppen aus niedrig bleibenden Gehölzen einzuplanen. Das könnte unseres Erachtens nach die Artenvielfalt erhöhen, da die Gehölzgruppen auch als Brutplatz für Vögel, wie Goldammern, Grasmücken und Bluthänflingen genutzt werden könnten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass inzwischen von der Bahn jegliche Gehölze am Bahndamm regel-mäßig zurückgeschnitten werden und zu befürchten ist, dass sich aus der bisher intensiv land-wirtschaftlich genutzten Fläche längerfristig nicht die gewünschte artenreiche Wiese herstellen lässt.