Bebauungsplan: „Erweiterung Sportschule Oberhaching“ und Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung Sondergebiet Sportschule“
Unsere Stellungnahme vom 09.09.2012
Die Erweiterung des Leistungszentrums Tennis wird vom Bund Naturschutz unter folgenden Bedingungen für möglich gehalten:
- Die Umweltprüfung und die Feststellung des naturschutzrechtlichen Eingriffes ist vor allen weiteren Planungsüberlegungen durchzuführen.
- Für den Eingriff in die Natur sind entsprechende Ausgleichsflächen erforderlich. Diese sind möglichst auf oder nahe des Geländes vorzusehen.
- Für die Erweiterung ist eine ausreichend breite Ortsrandeingrünung mit Bäumen und Sträuchern der heimischen Vegetation vorzusehen. Die im Bebauungsplan-Entwurf vorgesehene Eingrünung die z.T. auf oder außerhalb der Grundstückgrenze dargestellt ist, würde wohl nie umgesetzt. Die Eingrünung ist auf dem Baugrundstück vorzusehen. Die Flächen für die Eingrünung sind entsprechend zu bemessen. Ggf. ist die zu überplanende (und zu erwerbende) Fläche zu vergrößern.
- Mit der neuen Tennishalle wird ein großflächiges Dach errichtet. Hier sollte nach Art. 9 Nr. 23b BauGB für die Dachfläche, soweit nicht für Belichtung erforderlich, die Nutzung der Sonnenenergie (Solarthermie oder Photovoltaik) vorgeschrieben werden.
- Soweit das Gebäude nicht ohnehin an die Geothermie angeschlossen wird, sollte vorgegeben werden, dass für Heizung und Brauchwasser ausschließlich auf dem Gelände erzeugte regenerative Energie verwendet werden darf. (Maßnahmen nach Art. 9 Nr. 23b BauGB). Dies entspräche dem Passivhaus-Standard.