Bebauungsplan: Tölzer Straße 48, südlich der Einmündung Bergstraße in die Tölzer Straße
Unsere Stellungnahme vom 05.08.2012
Bislang bildet die Bebauung beidseits der Straße am Schelleberg den Ortsrand in diesem Gemeindebereich. Mit diesem Bebauungsplan wird mit einer neuen, nach außen gerückten Häuserzeile der Ortsrand verschoben. Diese liegt im früheren Hangbereich des Hachinger Tales. Dieser Hang des Hachinger Tales wurde zwar in diesem Bereich als Zufahrt zum benachbarten früheren Steinbruch/Kiesgrube im mittleren und oberen Bereich unterbrochen, aber der historische Hangverlauf wurde mit Ausnahme des Gebäudes Tölzer Straße 48 bislang freigehalten. Die ursprüngliche Topographie ist immer noch sowohl im Luftbild (vgl. Google Maps) als auch vor Ort deutlich wahrnehmbar. Zu den Zielen der Oberhachinger Ortsentwicklung gehört insbesondere die Freihaltung der Hänge des Hachinger Tales. Auf die Erläuterung zum Flächennutzungsplan/Landschaftsplan darf an dieser Stelle verwiesen werden. Eine Baurechtsausweisung in diesem Bereich läuft diesen selbst gesteckten Zielen eindeutig zuwider.
Weiter befürchten wir eine Beeinträchtigung des Sekundärbiotops des ehemaligen Steinbruchs. Abgesehen von der Nutzung als Pferdeweide konnten sich die Randbereiche trotz der angrenzenden Straße ungestört von menschlichen Nutzungen entwickeln.
Wir befürchten durch diese Bebauung und den Erschließungsweg auch das Ende für die erschwerte Zugänglichkeit dieses Areals und damit eine ökologische Entwertung.
Nicht zuletzt beinhaltet ein einseitiger Erschließungsweg die Argumente irgendwann auch noch die andere Seite des Weges zu bebauen.
Der „Umweltbericht“ kommt zu dem Ergebnis, dass für die Bebauung ein externer Ausgleich nicht erforderlich ist. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die vorgesehenen acht Obstbäume die negativen Beeinträchtigungen der Versiegelung weitgehend kompensieren. Unberücksich¬tigt dabei bleibt die Tatsache, dass, sollten die Bäume ein Ausmaß erreichen, wo sie diese Funktion erfüllen, vom Eigentümer oft als störend empfunden werden (Schattenwurf, Falllaub). Mögliche Folge: Die Bäume werden zurechtgestutzt und beseitigt. Außerdem berücksichtigt der Umweltbericht dabei nicht den historischen Zustand, sondern er vergleicht den gestörten Hang des Hachinger Tales und einen artenarm niedergemähten Rasen mit einer Bebauung. Aufgabe des Umweltberichts sollte es auch sein, bereits erfolge Schädigungen zu erkennen, zu beschreiben und Maßnahmen aufzuzeigen, wie diese Schäden reduziert oder ausgeglichen werden können.
In der Gesamtschau stellt sich für den Bund Naturschutz dieser Bebauungsplan als Fehlentwicklung dar, der nicht zugestimmt werden kann.