Bebauungsplan: „Oberbiberg; südlich Jettenhauser Straße /westlich Gerblinghauser Weg“ und 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Oberhaching „Sondergebiet Rundholzverarbeitung“
Unsere Stellungnahme vom 18.08.2011
Zur Änderung des Flächennutzungsplanes werden keine Einwendungen und Anregungen vorgebracht.
Beim Umgriff des Bebauungsplanes fällt auf, dass die parzellierten Grundstücke westlich der Zugspitzstraße und der festgesetzten landwirtschaftlichen Fläche aus dem Geltungsbereich ausgenommen wurden. Hier drängt sich der Eindruck auf, dass nach der (genehmigungsfreien) Parzellierung des Grundstückes nunmehr, mit der Nichtfestsetzung als landwirtschaftliche Nutzfläche, einer Bebauung dieser Grundstücke der Weg geebnet werden soll. Der Bund Naturschutz fordert auch diese Grundstücke als landwirtschaftliche Nutzfläche festzusetzen.
Vorgesehene Kompensationsmaßnahmen für die Baulandausweisung.
Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen im Wald halten wir für unzureichend.
Begründung: In der Umwandlung einer bestehenden kleinflächigen Waldwiese in eine Äsungsfläche, bei der dann zur Hälfte Kulturpflanzen eingesät werden, können wir keine ökologische Aufwertung erkennen. Hier werden unseres Erachtens nach besonders die Rehe gefördert, nicht aber die biologische Vielfalt im Wald. Außerdem ist anzunehmen, dass sich nach einigen Jahren wieder die derzeitige Vegetation einstellen wird, da diese sicher standortgerecht ist. Der südwestlich angrenzende aufwachsende junge Fichtenbestand wird sich durch Schattenwurf längerfristig ebenfalls nachteilig auf eine angestrebte artenreiche Vegetation auswirken. Die vier zu pflanzenden Bäume allein dienen zwar auch anderen Tieren als Nahrungsquelle, darin können wir aber keinen nennenswerten Ausgleich erkennen.
Die Ausgleichsmaßnahmen im gestrichelten Bereich durch Pflanzung von nur drei Arten von Gehölzen halten wir ebenfalls für unzureichend. Der derzeitig erkennbare Verbiss an jungen Bäumen und Kräutern auf der Lichtung lässt befürchten, dass die neu gepflanzten Gehölze verbissen werden, zumal keine Schutzmaßnahmen gefordert werden. Da auch kein Monitoring der Ausgleichsmaßnahme vorgesehen ist, fordern wir eine Überarbeitung des Ausgleichskonzepts.