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Natur vor der Haustür

Bebauungsplan: Gemeinbedarfsfläche Heiz(kraft)werk für öffentliche Wärmeversorgung an der Raiffeisenallee nördlich OMV-Tankstelle

Unsere Stellungnahme vom 28.04.2011

Vorab möchten wir die im Plan dargestellte mögliche Baukörperanordnung ansprechen. Diese spiegelt bei weitem nicht den Umfang der Baukörper wieder, die aufgrund des zulässigen Nutzungsmaßes zulässig sind. Dargestellt sind Baukörper mit einer Grundfläche von ca. 2.400m², zulässig sind 3.800m².

Entschieden wenden wir uns gegen die festgesetzte GRZ von 0,8 nach §19 Abs.4 BauNVO. Dies bedeutet eine nahezu Totalversiegelung des Grundstücks. Wir fordern eine Begrenzung der Bodenversiegelung auf das unvermeidbare Maß. Dieses ist aufgrund einer Detailplanung zu ermitteln. Dabei sollte differenziert vorgegangen werden. Bei Flächen, die regelmäßig insbesondere von Schwerlastverkehr befahren werden, ist sicher ein bituminöser Untergrund oder ähnliches unvermeidbar. Für Flächen, die nur temporär befahren werden, wie z.B. zum Gebäudeunterhalt, ist eine wassergebundene Decke völlig ausreichen.

Das Gelände wird nach dem vorliegenden Entwurf als Fläche für Heizkraftwerk ausgewiesen. Die Nutzung von Solarenergie sollte ebenfalls zulässig sein. Nach unserer Vorstellung sollten die Gebäude und insbesondere deren Dächer für die Nutzung solarer Energie vorgesehen werden. Großflächige Südost bis Südwest orientierte Pultdächer würden eine optimale Nutzung der Sonnenenergie erlauben und den Charakter der hier geplanten umweltfreundlichen Energieerzeugung unterstützen. Von vornherein in die Dachfläche integrierte Solaranlagen (Solarthermie, Photovoltaik) würden die Aufwendungen für die Dachdeckungen ersparen.

Hinsichtlich der Grünplanung wird vorgeschlagen, den von Südwesten her kommenden breiten Grünstreifen (Fl.Nr. 911) am Westrand des Kraftwerksgeländes in gleicher Breite fortzusetzen.

Über die erforderlichen Ausgleichsflächen und die Höhe der Anlagen wurde noch keine Aussage getroffen. Wir werden insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Ausgleichsflächen die weitere Planung kritisch begleiten.