Flächennutzungsplan: Sondergebiet Geothermie mit Heiz- und Kraftwerk im Bereich Laufzorn
Unsere Stellungnahme vom 21.02.2010
Dem Vorhaben wird unter nachfolgenden Bedingungen zugestimmt:
- Für den Eingriff in Natur und Landschaft soll ein qualitativ und quantitativ angemessener Ausgleich geschaffen werden. Eine detaillierte Stellungnahme hierzu erfolgt im Bebauungsplanverfahren.
- Bei der Festlegung des flächenbezogenen Schallleistungspegel sollte nicht nur die nächstliegende Wohnbebauung Berücksichtigung finden. Der Bereich Laufzorn ist Landschaftsschutzgebiet und beliebter Naherholungsbereich im örtlichen Umfeld. Auch dieser Lebens- und Erholungsraum ist es wert vor Daueremissionen geschützt zu werden. Nach Beendigung der geothermischen Nutzung ist die Fläche wieder in den ursprünglichen Zustand zurückzuführen.