Bebauungsplan: Gewerbegebiet 1 (3. Änderung)
Unsere Stellungnahme vom 01.08.2009
Sonstige fachliche Informationen und Empfehlungen:
Leider lag uns die gültige Fassung des Bebauungsplanes zur Stellungnahme nicht vor. Die vorliegende Begründung zur Änderung spricht zwar einzelne Änderungen des Bebauungsplanes an, ein systematischer Vergleich war jedoch nicht möglich und auch nicht bei den Unterlagen.
Zum festgesetzten Stellplatzschlüssel wiederholen wir im Hinblick auf die fortschreitende Klimaerwärmung sinngemäß unsere Anregung aus einem früheren Verfahren zu diesem Bebauungsplan:
Angesichts der sich verfestigten Erkenntnisse zum Klimawandel sollten auch in der Bauleitplanung die erforderlichen Konsequenzen gezogen werden. Einer der Ansätze wäre, auf eine Reduzierung des motorisierten Pendlerverkehrs gerade bei der Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe hinzuwirken. Wir sind deshalb der Auffassung, dass der Stellplatzschlüssel deutlich gesenkt werden sollte. Im jetzigen Bebauungsplanentwurf werden z.T. höhere Zahlen als in der Garagen- und Stellplatz-Verordnung festgeschrieben. Im Gegenzug sollte mit ansiedlungswilligen Firmen privatrechtliche Verträge geschlossen werden, in dem sich diese verpflichten ihren Mitarbeitern ein kostenloses Jobticket zur Verfügung zu stellen. Für die Firmen wäre dies zudem mit erheblichen Ersparnissen beim Bau kleinerer Tiefgaragen verbunden.