Bebauungsplan: Teilfläche FlNr. 1686 östlich der Tisinstraße
Unsere Stellungnahme vom 28.02.2008
Einwendungen: Die Biotope 7935 37.3 und 37.4 "Hecken in Oberhaching und Deisenhofen" liegen auf dem Grundstück und sind in der Planung nicht dargestellt.
Die Fläche des Bebauungsplanes liegt am Rande des Gleißentales.
Wir beobachten seit langer Zeit mit Sorge, wie sich die Bebauung immer mehr im und um unser schönes Gleißental ausbreitet. Mal wird ein kleines Häusel durch ein villenähnliches Landhaus ersetzt, ein ander mal handelt es sich um eine großzügige Baulückenschließung. In diesem Fall nennt es sich "Abrundung der Wohnbebauung". Jeder Einzelfall ist, für sich gesehen, oft verschmerzbar, so auch diese Bebauung. Auf Dauer gesehen ist die Summe vieler Einzelvorhaben im und am Gleißental ein massiver Eingriff und eine Beeinträchtigung des Gleißentales, unseres zentralen örtlichen Freiraumes mit großem ökologischem Wert. Über Jahre und Jahrzehnte betrachtet sehen wir das Gleißental von innen und außen mit Häusern zuwachsen. Und mit jeder Erweiterung entstehen wieder neue Baulücken, neue Ansätze für Ortsabrundungen, solange bis unser Gleißental nur noch eine große Baulücke ist, mit Baurecht nach § 34 BauGB?
Wir haben jetzt in Oberhaching einen neuen Flächennutzungsplan, der auch die von Bebauung freizuhaltenden Flächen, wie diese, aufzeigt. Wir sollten uns diese Flächen nun auch konsequent freihalten und nicht von Anbeginn an von dieser Zielplanung abrücken und wie oben beschrieben fortfahren.
Der Bund Naturschutz lehnt deshalb aus den oben genannten grundsätzlichen Erwägungen diese Bebauung ab.
Wir halten es für angezeigt, einen Grünordnungsplan aufzustellen, der rechtlich verbindlich die Freihaltung des Gleißentales von weiterer Bebauung sichert.