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Natur vor der Haustür

Verbesserung des Amphibienschutzes an der Römerstraße

Anfrage an die Gemeindeverwaltung am 26.04.2012

Unsere Beobachtungen bei der diesjährigen Krötenwanderung (12.03. bis ein­schließlich 02.04.2012) nehmen wir zum Anlass, der Gemeinde Oberhaching einige Vorschläge zum effektiveren Schutz der Kröten bzw. zum Einsparen unnötiger Fahrten mit dem Auto zu machen; dies kommt nicht nur dem Artenschutz, sondern auch dem Umweltschutz allgemein, dem Klimaschutz, dem Energiesparen sowie den Anwohnern und Besuchern im Bereich der Römerstraße bzw. der jeweiligen Zufahrtsstraßen zugute.

Die heutige Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verkehrsteilnehmer nicht frühzeitig genug durch entsprechende Beschilderungen auf die Sperrung der Römerstraße in der Nacht aufmerksam gemacht werden; immer wieder müssen wir feststellen, dass Autofahrer auch nach 19 Uhr noch die Römerstraße nutzen wollen. Oft wird als Grund angegeben, die Sperrung sei ihnen nicht bekannt und es gäbe auch keine entsprechende Beschilderung.

Dies trifft für das Gemeindegebiet Oberhaching leider zu: Während die Gemeinde Straßlach bereits unmittelbar nach der Abzweigung des Laufzorner Weges von der Ortsdurchfahrt (St 2072) beidseitig der Straße (!) auf die Sperrung der Römer­straße zwischen 19-7 Uhr hinweist, sucht man eine vergleichbare Beschilderung in Oberhaching vergeblich. Bei geöffneten Schranken wird die Beschilderung an der Schranke nicht wahrgenommen, da sie längs zur Fahrtrichtung der Autofahrer steht.

Zudem mussten wir auch in diesem Jahr feststellen, dass über die Straße von Deisenhofen nach Laufzorn sowie über den Abschnitt bis zur Schranke Laufzorn Kröten und Frösche die Fahrbahn queren, die häufig von Autos an- bzw. überfahren werden, um dann qualvoll zu verenden.

Wir schlagen daher folgende Hinweisbeschilderung vor:

  • Beidseitige Hinweisbeschilderung an der Laufzorner Straße unmittelbar nach der Einmündung der Alten Oberbiberger Straße, damit gar nicht erst bis Laufzorn bzw. zur dortigen Schranke gefahren, gewendet und wieder zurück­gefahren wird; nach der letzten Grundstückszufahrt zum Gut Laufzorn sollte ebenfalls ein Hinweisschild angebracht werden, damit Bewohner und Besu­cher des Gutes Laufzorn nicht unnötig bis zur Schranke und wieder zurück fahren (müssen).
  • Hinweisbeschilderung an der Ortsverbindungsstraße nach Ödenpullach vor dem Abzweig der Römerstraße sowohl aus Richtung Deisenhofen als auch aus Richtung Ödenpullach; insbesondere aus Richtung Deisenhofen ergibt sich in der Nacht die gefährliche Situation, dass abbiegende Verkehrsteil­nehmer ohne jedwede Vorwarnung vor einer verschlossenen Schranke stehen.

Diese Beschilderungen haben zudem den Vorteil, dass auch Spaziergänger und Besucher, die mit dem Auto anfahren, um im Bereich der Römerstraße am Abend spazieren zu gehen, auf die Sperrung der Straße ab 19 Uhr hingewiesen werden. Wir beobachten nämlich häufig, dass in den von der Römerstraße abzweigenden Forststraßen bzw. Waldwegen noch Autos stehen, wenn die Schranken geschlossen werden bzw. sind. Diese Fahrzeuge fahren dann vergeblich die Strecke ggf. mehr­fach hin und her um festzustellen, dass alle Schranken geschlossen sind; es bleibt ihnen dann nur noch die Möglichkeit, das Gebiet illegal auf verbotenen Forstwegen zu verlassen. Dabei gefährden bzw. töten sie ggf. weitere Kröten, Frösche und andere Waldtiere!

Auch Arbeiten mit schwerem Gerät bzw. der Abtransport des Holzes nach Einbruch der Dunkelheit sollten während der Wanderung der Frösche und Kröten unter­bleiben bzw. auf ein Mindestmaß beschränkt werden; der BN wird sich diesbezüg­lich mit der Forstverwaltung in Verbindung setzen.

Die Vorschläge wurden von Mitgliedern des BN Oberhaching in Zusammenarbeit mit der Agenda erarbeitet.
Wir hoffen, dass sie rechtzeitig vor der nächsten Wanderung der geschützten Amphibien in die Realität umgesetzt werden.

Erna Pletschacher & Jörg Koppen