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Natur vor der Haustür

Ausgleichsfläche Leserer

Anfrage an das Landratsamt München am 01.12.2006

Ihnen ist ja bekannt, dass Grundstücke im Hinteren Gleißental in Oberhaching von Herrn Leserer erworben wurden, die jetzt als Ausgleichfläche dienen sollen. Der größte Teil davon hatte waldartigen Charakter mit zum Teil dichtem Fichtenbestand. Ein Teil der Fläche ist Wiese. Ein seit langem durch das Gelände führender Weg wurde von Herrn Leserer gesperrt und ein Großteil des Geländes mit einem Weidezaun versehen. Jetzt werden dort Schafe und Schweine gehalten.

Unsere Fragen an Sie:

  1. Kann ein bisher als Gewohnheitsrecht genutzter Weg dauerhaft gesperrt werden?
  2. Wie viel Ausgleichsfläche wird Herrn Leserer durch die Entfernung der Fichten und die noch durchzuführende Umwandlung der bestehenden Wiese in ein Magerrasen zugestanden?
  3. Warum können auf der Ausgleichsfläche Schafe und Schweine gehalten werden? Widerspricht das nicht dem Ziel, eine deutliche ökologische Verbesserung auf der dem Ausgleich dienenden Fläche zu erreichen?
  4. Gibt es über die Ausgleichsfläche einen Vertrag, in dem die für die Anerkennung als Ausgleichsfläche notwendigen Maßnahmen festgelegt worden sind und wenn ja, welche Auflagen und Maßnahmen sind das?
  5. Ab wann treten die Auflagen und Maßnahmen in Kraft?
  6. Sind die Unterlassungs- und Handlungspflichten des Grundstückseigentümers in das Grundbuch zugunsten des Freistaates Bayern eingetragen worden?
  7. Kann dieser Vertrag - wenn es ihn gibt - eingesehen werden?

Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere Fragen beantworten könnten, denn diese Form der Ausgleichsfläche bewegt die Gemüter vieler Oberhachinger Bürger.

Erna Pletschacher & Eike Hagenguth


Antwort des Landratsamtes München am 07.12.2006

Auf der Grundlage des Art. 3 Abs. 1 der derzeit soweit unmittelbar geltenden EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG vom 28.01.2003 können wir Ihre Fragen - mit Ausnahme der Nr. 7 - wie folgt beantworten:

  1. Ein Gewohnheitsrecht ist nicht Bestandteil des Naturschutzrechts. Das Landratsamt München prüft aber derzeit, ob ein allgemeines Betretungsrecht nach dem Bayer. Naturschutzgesetz besteht und ob die Sperre mit diesem vereinbar ist. Eine Information hierüber erfolgt nach Abschluss der Überprüfung.
  2. Die Ausgleichsfläche wird mit 2.321 m2 angerechnet.
  3. Die Haltung der Schafe und Schweine erfolgt nicht auf Veranlassung des Landratsamtes München. Inwieweit die Haltung der Schafe und Schweine den Ausgleichsmaßnahmen zuwiderläuft, wird derzeit überprüft. Eine Information hierüber erfolgt nach Abschluss der Überprüfung.
  4. Dem Landratsamt München liegen entsprechende notarielle Vereinbarungen vor. Die darin zur Pflicht erklärten Maßnahmen können dem Beiblatt entnommen werden.
  5. Diese auch in der Baugenehmigung vom 10.08.2006 beauflagten Maßnahmen (siehe Beiblatt) sind mit Eintritt der Bestandskraft der Baugenehmigung am 15.09.2006 in Kraft getreten.
  6. Das Verfahren zur Eintragung in das Grundbuch läuft derzeit.
  7. Da die notariellen Vereinbarungen personenbezogene Daten enthalten und diesbezüglich die EU-Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG vom 28.01.2003 nicht unmittelbar anwendbar ist, wäre vor Einsichtnahme eine eingehende datenschutzrechtliche Prüfung zu veranlassen.

Beiblatt
Hinweis: Die in der Originalantwort enthaltenen Flurnummern wurden nachfolgend durch eine Buchstabenkennzeichnung ersetzt! Die Zuordnung der Flurnummern ist aus der ersichtlichtlich.

  1. Auf FI.Nr. A, Gmkg. Oberhaching, sind auf einer festgelegten Fläche von 1.575 m2 fol­gende Maßnahmen durchzuführen: Oberbodenabtrag (ca. 30 cm) und -entsorgung, Feinplanum, Ansaat von autochthonem Saatgut (Heudrusch) zur Entwicklung einer arten­reichen, nährstoffarmen Wiese.
  2. Auf FI.Nr. C, Gmkg. Oberhaching, sind auf einer festgelegten Fläche von 430 m2 fol­gende Maßnahmen durchzuführen: Oberbodenabtrag (ca. 30 cm) und -entsorgung, Feinplanum, Ansaat von autochthonem Saatgut (Heudrusch) zur Entwicklung einer arten­reichen, nährstoffarmen Wiese.
  3. Herstellung der Maßnahme bis spätestens Herbst 2007.
  4. Die Flächen sind folgendermaßen zu pflegen: 1. Jahr: 3malige Mahd; 2. bis 10. Jahr: 2malige Mahd pro Jahr, jeweils mit Abtransport des Mähgutes.

  5. Umwandlung von Fichtenbestand in Laubwald

     

  6. Auf FI.Nr. D, Gmkg. Oberhaching, sind auf einer festgelegten Fläche von 142 m2 fol­gende Maßnahmen durchzuführen: Hieb der Nadelbäume, Pflanzung von 12 Laubgehölzen (STU 10-12 cm, Arten: Esche, Berg-Ahorn, Eiche, Linde, Tanne), inkl. Verankerung und Wildverbissschutz.
  7. Auf FI.Nr. E, Gmkg. Oberhaching, sind auf einer festgelegten Fläche von 58 m2 fol­gende Maßnahmen durchzuführen: Hieb der Nadelbäume, Pflanzung von 4 Laubgehölzen (STU 10-12 cm, Arten: Esche, Berg-Ahorn, Eiche, Linde, Tanne), inkl. Verankerung und Wildverbissschutz.
  8. Auf FI.Nr. B, Gmkg. Oberhaching, sind auf einer festgelegten Fläche von 432 m2 fol­gende Maßnahmen durchzuführen: Hieb der Nadelbäume, Pflanzung von 36 Laubgehölzen (STU 10-12 cm, Arten: Esche, Berg-Ahorn, Eiche, Linde, Tanne), inkl. Verankerung und Wildverbissschutz.
  9. Herstellung der Maßnahme bis Ende 2006.
  10. Die Flächen sind 12 Jahre zu pflegen, ausgefallene Exemplare sind nachzupflanzen.
  11. Alle Kompensationsflächen sind nach 5 Jahren zusammen mit der Unteren Naturschutzbehörde und der Bauleitung zu begehen, die Abschlussbegehung hat nach 10 Jahren zu erfolgen.

Daneben ist noch das Recht der Gemeinde Taufkirchen zum Setzen einer Nachfrist und zur Ersatzvornahme bei Nicht- und Schlechterfüllung sowie ein Betretungsrecht für die Gemeinde Taufkirchen und den Freistaat Bayern enthalten.


Ergänzende Anfrage an das Landratsamt München am 20.12.2006

Wir bedanken uns für Ihre schnelle Beantwortung unserer Anfrage bezüglich der Ausgleichsfläche Leserer in Oberhaching. Wir hoffen, dass die Überprüfung unserer Fragen 1 und 3 bald erfolgen wird und wir, wie von Ihnen zugesagt, über die Ergebnisse der Überprüfung informiert werden.
Die Frage zu Punkt 7, ob wir eine Einsichtnahme in den Vertrag wünschen, können wir zur Zeit noch nicht beantworten. Eine diesbezügliche Entscheidung werden wir erst Anfang bis Mitte Jan. 2007 treffen können, wenn der Vorstand wieder zusammen kommt.
Ihr Antwortschreiben wirft bei uns eine zusätzliche Frage auf:
Im Beiblatt "Maßnahmen der notariellen Vereinbarung" steht unter Punkt 10:..., die Abschlussbegehung hat nach 10 Jahren zu erfolgen.
Was geschieht nach den 10 Jahren? Verlieren dann die bis dahin geltenden Auflagen Ihre Wirksamkeit?

Es würde uns reichen, wenn Sie diese Frage zusammen mit den noch ausstehenden Antworten klären könnten.

Erna Pletschacher & Eike Hagenguth


Ergänzende Anfrage an das Landratsamt München am 16.03.2007

Das Thema Ausgleichsfläche Leserer (im Hinteren Gleißental in Oberhaching) beschäftigt weiterhin uns und die Gemüter vieler Oberhachinger Bürger. Umfangreichste Erdarbeiten (bisher 3 Wochen ganztägig), die Entfernung der Infotafel "Hier entsteht eine Ausgleichsfläche..." und Gerüchte deuten darauf hin, dass das Gelände im Gleißental jetzt nicht mehr als Ausgleichsfläche dienen soll. Außerdem ist nicht erkennbar, dass hier die vom Landratsamt geforderten Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Das modellierte Gelände sieht eher nach einem Privatpark aus!

Deshalb hätten wir von Ihnen gerne Antworten auf folgende Fragen:

  1. Dient das Gelände im Gleißental noch als Ausgleichsfläche?
  2. Wenn nicht, wo wurde eine Ersatzausgleichsfläche ausgewiesen?
  3. Gibt es über die Ersatz-Ausgleichsfläche einen Vertrag, in dem die für die Anerkennung als Ausgleichsfläche notwendigen Maßnahmen festgelegt worden sind und wenn ja, welche Auflagen und Maßnahmen sind das?

Erna Pletschacher & Eike Hagenguth


Antwort des Landratsamtes München am 19.03.2007

Herr Leserer hat andere Ausgleichsflächen vorgeschlagen, die die bisher festgesetzten ersetzen sollen. Die entsprechende Überprüfung läuft derzeit. Die gewünschten Informationen über die neu vorgeschlagenen Ausgleichsflächen sind erst anspruchsberechtigte Umweltinformationen nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) BayUIG, wenn diese Ausgleichsflächen beauflagt sind.