Befahrung des Weges zu den Gorihäusern
Anfrage an die Gemeindeverwaltung am 31.05.2006
Nachfolgend möchte ich Sie über einen sehr misslichen Zustand informieren und gleichzeitig eine Änderung anregen.
Mehrfach musste ich (als Fußgänger und Radlfahrer) feststellen, dass der Weg am Waldrand entlang zu den Gorihäusern (Abzweig von der Straße Oberhaching nach Ödenpullach) von PKW’s befahren wird. Die PKW’s sind dort unterwegs, da Hundebesitzer ihre Hunde dort laufen lassen und diese im Auto begleiten. Da sich dieser Weg am Waldrand entlang scheinbar - aus der Sicht der Hundehalter - bestens dafür eignet, haben sich mehrere Hundehalter dies zu eigen gemacht (kaum zu glauben aber wahr).
Dieses Verhalten der Hundehalter ist in mehrerer Hinsicht sehr ärgerlich (ich habe überhaupt nichts gegen Hunde)! In einem Landschaftsschutzgebiet sollte der Lebensraum der Pflanzen und der dort lebenden Tiere möglichst geschützt werden. Zusätzlich sucht man Ruhe und Erholung und möchte nicht durch Lärm und Gestank belästigt werden.
Jetzt meine Frage/Anregung:
Darf der Weg zu den Gorihäusern grundsätzlich befahren werden (auch durch Nichtanlieger)? Am Beginn des Weges steht ein Schild „Landschaftsschutzgebiet“.
Wenn die Befahrung nicht verboten ist, dann wollte ich die Sperrung des Weges durch Anbringung des Verkehrsschildes „Durchfahrtsverbot“ anregen!
Hans Jakob
Antwort der Gemeindeverwaltung am 09.08.2006
Erfreulicherweise können wir Ihnen mitteilen, dass wir die von Ihnen angeregte Sperrung des als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmeten „Goristraßls“ angeordnet haben. Die entsprechenden Schilder mit den Zusätzen „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ werden Mitarbeiter unseres Bauhofs in den nächsten Tagen aufstellen. Sollte jedoch das ärgerliche Verhalten der Hundebesitzer wieder vorkommen, so wenden Sie sich bitte an die Polizei Tel. 089 615620 oder die Gemeindeverwaltung.