Südwestlich Lanzenhaarer Straße
Stellungnahme des BN vom 12.01.2023
Der BUND Naturschutz setzt sich für die Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs ein. Hierzu gehört auch unser Bemühen, den Fußgängern ausreichend Raum zur Verfügung zu stellen. Derzeit ist an der Südseite der Lanzenhaarer Straße kein durchgehender Gehweg vorhanden, obwohl dies angesichts der erheblichen Verkehrsbelastung dieser Straße dringendst erforderlich ist um diese Gefahrenstelle zu beseitigen.
Der Bebauungsplan stellt den gesamten Straßenraum vor den überplanten Baugrundstücken dar. Laut Begründung soll auf der Südseite der Lanzenhaarer Straße eine Fußwegbreite von mindestens 1,5m gewährleistet werden. Dies halten wir in dieser zentralen Ortslage (Schule, Einkaufen, ...) als Mindestmaß auch für erforderlich. Doch leider spiegelt sich dieses Planungsziel in der Planzeichnung, die ja der verbindliche Teil des Bebauungsplanes werden soll, nicht wieder. In der unvermaßten Straßenverkehrsfläche sind z.B. vor Haus-Nr. 12 nur Gehwegbreiten von ca. 60-70cm erkennbar. Dies stellt offensichtlich nur die vorhandene Situation dar und ist dauerhaft völlig unzureichend.
Doch nicht nur innerhalb des Geltungsbereiches ist der südliche Gehweg unzureichend. Bereits vor der Hausnummer 14 (Fl.Nr. 28) beginnt sich der Gehweg zu verengen. Vor der neu bebauten Hausnummer 4 ist der Gehweg so schmal, dass fraglich ist, ob man hier mit einem Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl passieren kann. Eine Begegnung mit einem dieser Gefährte oder auch radelnden Kindern zwingt in jedem Fall zum Ausweichen auf die stark befahrene Fahrbahn.
Ziel der Planung sollte es auch sein, einen ausreichend breiten Gehweg auf der Südseite der Lanzenhaarer Straße zwischen Kirchplatz und Münchner / Tölzer Straße zu schaffen. Der Geltungsbereich sollte entsprechend erweitert und ein ausreichender Gehweg auf die gesamte Länge gesichert werden.
Gegen die Bebauung als solche bestehen seitens des BUND Naturschutz keine Einwendungen.