Photovoltaik-Freiflächenanlage Pöttinger Feld
Stellungnahme des BN vom 29.12.2022
Zur Fläche für die Photovoltaikanlage bestehen seitens des BN fast keine Einwendungen. Nur auf der Südseite fehlt unseres Erachtens eine wirksame Eingrünung. Zur Vermeidung von Verschattungen könnte dort z.B. eine Hecke aus niedrig wachsenden Sträuchern angelegt werden, die gegebenenfalls von Zeit zu Zeit auf den Stock gesetzt wird. Von einer möglichen Erweiterung der Anlage nach Süden, die den Verzicht auf die Eingrünung rechtfertigen könnte, ist uns derzeit nichts bekannt. Die Bepflanzung des Zaunes mit Kletterpflanzen reicht nicht aus.
Zur Lage der Freiflächen-PV-Anlage im LSG ist festzustellen, dass die Anlage aus manchen Blickwinkeln zwar eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellen kann. Aus ökologischer Sicht erkennen wir jedoch eine Aufwertung der bisherigen Ackerfläche, wenn die Ausführung, wie in der Begründung erläutert, erfolgt.