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Natur vor der Haustür

Wohngebiet südlich Grünwalder Weg

Stellungnahme des BN vom 03.11.2022

Der Anger beidseits des Grünwalder Weges bleibt öffentliche Grünfläche. Wir vertrauen darauf, dass diese Fläche gemäß dem Beschlussvorschlag naturnah mit magerem Boden und einzelnen Obst- und Laubbäumen angelegt wird. Weiter gehen wir davon aus, dass der Anschluss an die gemeindliche Geothermie in den Kaufverträgen bzw. in den städtebaulichen Verträgen verbindlich vereinbart wird. Dieses Vorgehen bietet sich natürlich auch für die Errichtung von Solaranlagen (Photovoltaik) an. Die Photovoltaik dient ja im Gegensatz zum Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) nicht dem Energiebedarf des Gebäudes, sondern dem Strombedarf der Nutzer oder zur Einspeisung ins Stromnetz.
Nach Festsetzung C.4.1 sind Stellplätze auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. Bei den Parzellen mit Geschosswohnungsbau (1a-1c und 15) ermöglicht dies, die Flächen entlang der Straßen vollständig "zuzupflastern". Hier halten wir eine detailliertere Regelung für erforderlich.
Um dem Anger eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen ohne Störungen z.B. durch Trampelpfade zu den Baugrundstücken, durch wildes Parken durch die hinter dem Anger liegenden Anlieger oder wilde Grüngutentsorgung sollten zwischen dem Anger und den angrenzenden Baugrundstücken Einfriedungen ohne  Türen und Tore vorgesehen werden.
Nur bei einer ungestörten Entwicklung ohne Anliegernutzung ist unseres Erachtens die Fläche des Angers als Ökokontofläche akzeptabel.