Kolpingring 18a
Stellungnahme des BN vom 11.09.2022
In der Begründung zum Bebauungsplan finden sich viele Seiten positiver Prosa zur Grünplanung. Doch Planzeichnung und Satzungstext zeigen ein anders Bild. Insbesondere auf der Südostseite des Planungsgebietes gehen erhebliche Teile der erhaltenswerten Bäume verloren. In den Hinweisen des Planes werden sie als vorhandene Bäume bezeichnet. Ehrlicherweise handelt es sich um Bäume, die zur Realisierung des Vorhabens gefällt werden müssen. Knapp die Hälfte des Baumbestandes soll faktisch weg. Selbst eine durchgehende Eingrünung auf dem Baugrundstück ist nicht mehr vorgesehen. Dort finden sich jetzt Ladehof und Müllstandort. Das erklärte Ziel des Bebauungsplanes eines weitestgehenden Erhalts der hochwertigen Randeingrünung sehen wir in unseren Augen mit dieser Planung nicht erreicht.
In unserer letzten Stellungnahme hatten wir uns gegen den Bau der Tiefgarage mit 2 unterirdischen Geschossen gewandt. Jetzt soll es eine 3-geschossige Tiefgarage mit extra Reserveplätzen werden. Die Stellplätze sollen laut Begründung "den Bedürfnissen der Angestellten dienen, die nicht an der S-Bahn Richtung München wohnen". Derweil fahren unsere neuen Buslinien im 20-Minutentakt als leere Geisterbusse durch die Lande. Es gibt wenige Gewerbegebiete wie dieses, die so gut durch den ÖPNV erschlossen sind. Hier wird das falsche verkehrspolitische Signal gesetzt.
Dabei ist es nicht so, dass die Stellplatzthematik und ein möglicher Ausgleich für einen reduzierten Bedarf allein Sache des Bauherren ist. Die Gemeinde ist Träger der Planungshoheit und legt durch Satzung Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie u.a. zur Ablösung der Herstellungspflicht und zur Höhe der Ablösungsbeträge fest (Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 BayBO). Kommune und Bauherren können dazu konkrete Maßnahmen in städtebaulichen Verträgen oder Durchführungsverträgen festlegen. Warum soll, was im Wohnungsbau schon lange funktioniert, im Gewerbebau nicht möglich sein? Die Rahmenbedingungen durch den ÖPNV in unserem Gewerbegebiet jedenfalls passen dafür. Wir fordern deshalb weiter eine Reduzierung des Stellplatzangebotes mit einem Ausgleich des Stellplatzbedarfes z.B. durch ein Jobticket des Arbeitgebers.
Unsere Anregung, die geforderten Fahrradstellplätze zu überdachen, wurde im letzten Sachvortag nicht behandelt und wird deshalb wiederholt (auf einem nassen Sattel und in der Folge mit einem nassen Po fährt man nicht gerne Fahrrad).
Begrüßt werden die Regelungen zur Dachbegrünung sowie die Hinweise zum Fledermaus-, Vogel- und Reptilienschutz.