Altes Postamt Deisenhofen
Stellungnahme des BN vom 20.08.2022
Über die Behandlung unserer Vorschläge und Einwendungen in den vorangegangenen Verfahren durch die Gemeinde sind wir sehr enttäuscht. Wir hatten im zweiten Verfahrensschritt die Anforderungen der Gemeinde hingenommen, in der eine Trasse als mögliche Straßenverbindung zur Festlwiese als freigehaltene Fläche gesichert ist und eine neue, entsprechende Skizze vorgelegt. Hierzu hat sich der Beschluss der Gemeinde nicht befasst. Auch wurde von uns niemals eine Reduzierung des geplanten Baurechts gefordert, was auch als Argument herhalten musste, dass die im südöstlichen Bereich gestandene ca. 40 jährige Linde nicht erhalten werden konnte. Das suggeriert zumindest die Beschlussvorlage. Die zwei als Ersatz vorgesehenen Bäume können vielleicht in 40 Jahren die ökologischen und klimatischen Vorteile eines der gefällten Bäume erfüllen. Wir haben eine Übersicht beigefügt, in der unsere Stellungnahmen und die Beschlussvorlagen der Verwaltung chronologisch dargestellt und zusammenhängende Themen im Text fett formatiert sind. Wir hätten die Möglichkeit gesehen, die wertvolle Buche in Mitten des Baugrundstückes oder zumindest die Linde in der südöstlichen Ecke zu erhalten und dabei wesentlich weniger Fläche zu versiegeln. Aber offensichtlich wollte man sich inhaltlich mit unseren Vorschlägen gar nicht beschäftigen.
Chronologische Darstellung unserer Stellungnahmen und der Beschlussvorlagen der Verwaltung:
Stellungnahme des BN vom 29.03.2020
Grundsätzlich bestehen seitens des BN gegen eine dichtere Bebauung Wohnen mit Lebensmittel-Einzelhandel in dieser Zentrumslage keine Einwände. Allerdings ergeben sich Fragen zur verkehrlichen Erschließung. Die Stichstraße mit Wendeanlage ist im vorliegenden Entwurf bis zur nördlichen Grundstücksgrenze (Festlwiese) gezeichnet. Es bestehen jedoch große Zweifel ob diese Straßenanbindung für die Festlwiese überhaupt erforderlich ist. Vermutlich wird später einmal die Festlwiese über eine Verbindung zwischen Garten- und Hubertusstraße erschlossen (wie der vorhandene Trampelpfad). Damit entfällt aber auch die Erfordernis, die jetzt geplante Stichstraße mit Wendeanlage bis zur Grundstücksgrenze der Festlwiese (Fl.Nr. 1718) zu führen. Stattdessen wäre es ausreichend die Wendeanlage schon bei der Tiefgaragenrampe und dem Weg vor der Seniorenresidenz anzuordnen. Die Stichstraße wäre entsprechend kürzer, die Flächenversiegelung geringer. Siehe beigefügte Skizze. Selbstverständlich könnte bei Bedarf ein Fuß- und Radweg Richtung Festlwiese weitergeführt werden.
Zu begrüßen ist, dass die ortsprägende Buchengruppe erhalten bleibt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass auch alle baumschädigenden Maßnahmen während der Bauarbeiten vermieden werden.
Wenn neben der Verkürzung der Stichstraße auch noch der nördliche Baukörper nach rechts verschoben wird, könnte sogar die dort befindliche Buche erhalten werden. Sollte das nicht möglich sein, wäre auf jeden Fall der Erhalt der in der östlichen Ecke des Grundstücks 1721/11 befindlichen Linde anzustreben. Der Erhalt der Buche ist vorzuziehen.
Für den Lebensmittelladen sollten ergänzend zur Fahrradabstellplatzsatzung auch einige überdachte Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen um die Fahrradnutzung auch bei nasser Witterung attraktiver zu machen.
Rätselhaft ist uns noch die Gestaltung des Platzes neben dem alten Postamt. Über diesen Platz soll die Versorgung des Ladens und die Anfahrt zu den Behindertenparkplätzen erfolgen. Wir stellen uns einen begrünten Freiraum mit hoher Aufenthaltsqualität für Menschen und nicht für Autos vor. Ein Freiflächenkonzept ist zur Beurteilung erforderlich.
Anlage: Skizze (siehe Anlage bei der Stellungnahme vom 29.03.2020)
Stellungnahme der Verwaltung: Der Vorschlag des BUND Naturschutz, die Wendeanlage für die Stichstraße vor dem Grundstück Fl.Nr.1721/11 anzulegen, entspricht nicht dem Ziel des Bebauungsplanes, die öffentliche Verkehrsfläche Bahnhofplatz nach Norden bis zum Grundstück Fl.Nr. 1718, Gemarkung Oberhaching, zu führen. Damit wird die Möglichkeit gesichert, die Straße bei einer Bebauung der „Festlwiese“ weiterzuführen. Ein zusammenhängendes Straßennetz ist gegenüber Stichstraßen mit Wendehammer aus erschließungsfunktionellen Gründen zu bevorzugen. So werden die fahrtechnischen Anforderungen einer Wendeanlage nicht eingehalten, wenn Fahrzeuge im Wendebereich abgestellt werden. Gegenüber 20 Stellplätzen nach Bebauungsplanentwurf enthält der Vorschlag des BUND Naturschutz nur noch 15 neue oberirdische Stellplätze im Straßenraum. Diese verringerte Anzahl würde für den geplanten Laden im EG des vorderen Gebäudes nicht ausreichen. Zudem würden mindestens 4 bestehende Parkplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite für die Anlage des Wendehammers mit Freihaltestreifen von 1,0 m entfallen. Das nördliche Haus ist in der Planzeichnung des BUND Naturschutz ca. 6 m nach Osten verschoben, der Abstand zum Grundstück „Itzen“ beträgt nur noch ca. 5 m. Das so nahe Heranrücken des Hauses erscheint im Hinblick auf den Nachbarschutz nicht mehr angemessen, obwohl nach dem allgemein gültigen Baurecht der BayBO ein solch geringer Abstand der halben Wandhöhe zulässig wäre. Aufgrund der sehr zentralen Lage des Plangebietes am Bahnhof Deisenhofen ist eine höhere Baudichte städtebaulich richtig. Aus diesen Gründen kann die große Buche im Westen und die Linde im Osten nicht erhalten werden. Die große Birke auf der Nordostecke soll als zu erhaltend festgesetzt werden. Im Bebauungsplan werden einzelne zu pflanzende Bäume, die auf die Bebauung abgestimmt sind, festgesetzt. Die Gestaltung des Platzes wird in der weiteren Planung noch ausgearbeitet. Teilflächen mit der Zufahrt und dem Zugang zum Laden müssen befestigt werden, andere Teilflächen, v.a. in der Ecke bei den großen Buchen werden als Grünfläche angelegt. Die privaten Grünflächen auf dem Baugrundstück sollen im Bebauungsplan festgelegt werden
Stellungnahme des BN vom 17.12.2020
Der BUND Naturschutz hält an seiner Stellungnahme vom 29.03.2020 grundsätzlich fest. Wir sehen im Entwurf der Gemeinde eine absolut unnötige Flächenversiegelung, der auch die wertvolle Buche westlich des WA (Fl. Nr. 1721/2) zum Opfer fallen soll. Bereits jetzt besteht mit der Zufahrt zur Seniorenresidenz eine Wendemöglichkeit, nunmehr ist dahinter nochmals eine zweite Wendeanlage vorgesehen. Dabei ist es keinesfalls so, dass eine flächensparende Planung und der Schutz der Buche nur mit einer erheblichen Minderung des Baurechts möglich ist, wie in der Begründung und im Beschluss der Gemeinde behauptet wird. Wir haben in einer Zeichnung die versiegelten Verkehrsflächen im Gemeindeentwurf farbig hervorgehoben. In einer Kollage mit Elementen des Gemeindeentwurfes haben wir dargestellt, wie unter Nutzung der Zufahrt zur Seniorenresidenz eine normgerechte Wendemöglichkeit geschaffen werden könnte und die Buche erhalten bleibt. Baurecht wird dabei nicht gemindert. Zugleich entsteht im hinteren Teil des Planungsgebietes eine Grünfläche. Diese könnte auch als Flächensicherung für die Gemeinde dienen, falls doch eine spätere Straßenverbindung zur Festlwiese geschaffen werden muss, was wir jedoch wegen der besseren Erschließungsmöglichkeiten von der Hubertus- und Gartenstraße aus für höchst unwahrscheinlich halten. Tatsächlich gibt es bei unserem Vorschlag 3 Parkplätze weniger als im Gemeindeentwurf. Aber zu den in der Begründung zum Bebauungsplan aufgeführten 20 Stellplätzen kommen noch 6 oder mehr nur dünn skizzierte Stellplätze vor dem alten Postgebäude und die 2 Stellplätze auf dem "Platz". Die Anlieger parken ohnehin in Tiefgaragen. Wenn man von einer reinen Verkaufsfläche von ca. 350m² ausgeht (in der Begründung ist eine Nutzfläche von 430m² incl. Lager und Sozialräume genannt) sind hierfür 17 Stellplätze erforderlich. Das ist bereits ohne die Parkplätze vor dem alten Postamt erfüllt. Durch die Lage am Bahnhof kann mit einem großen Kundenanteil durch Bahn- und Busnutzer gerechnet werden, die ihr Fahrzeug ohnehin bereits auf den P+R Anlagen abgestellt haben. Wir halten den Verzicht auf 3 Autostellplätze für unproblematisch.
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- Zur Beteiligung der Öffentlichkeit liegt das Schreiben des BUND Naturschutz, Ortsgruppe Oberhaching, vom 17.12.2020 (Anlage 1 des Sachvortrages) vor. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Ortsgruppe behält ihre Stellungnahme vom 29.03.2020 aus dem 1. Verfahren bei. Im Sachvortrag 2020/0131 S.2 hat die Verwaltung hierzu bereits ausführlich Stellung genommen. Diese Stellungnahme (Anlage 2) wird aufrechterhalten. Es wird ergänzt, dass eine Teilfläche der Wendeanlage und drei Stellplätze nach Vorschlag BUND Naturschutz auf dem privaten Grundstück Bahnhofsplatz 5, Fl.Nr.1721/9 liegen. Die Festsetzung der südlichen Teilfläche des Baugrundstückes als Mischgebiet soll herausgenommen werden.