Bebauungsplan für das Grundstück Kolpingring 16 im Gewerbegebiet
Stellungnahme des BN vom 30.01.2022
145 Stellplätze, überwiegend in der Tiefgarage, bringen mindestens 290 tägliche Fahrbewegungen mit Autos mit sich. Der Bahnhof Furth ist fußläufig gut erreichbar, mit dem Fahrrad gilt dies auch für den Bahnhof Deisenhofen. Außerdem sind die Bushaltestellen Am Sportplatz und Schmidweg für die Linien 222, 224 und 227 in der Nähe. Es bestehen somit neben dem Fahrrad wirkliche Alternativen zum Auto. Statt dem Bau teurer, hier sogar 2-geschossiger Tiefgaragen könnten z.B. kostenlose Jobtickets für viele eine umweltfreundliche und günstige Alternative sein. Bauherren bzw. Arbeitgeber bezahlen statt der Tiefgarage die Jobtickets.
Im Beschluss des Bauausschusses auf bestehende Regelungen und Vergleiche mit anderen Gemeinden zu verweisen (des ham ma scho immer so gmacht) stellt keine zukunftsfähige Verkehrs- und Umweltpolitik dar um den Individualverkehr zu reduzieren. Es bietet sich für die Gemeinde die Möglichkeit an über einen Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB entsprechende Vereinbarungen mit dem Bauherren zu treffen. Die Liste der in § 11 genannten Gegenstände eines städtebaulichen Vertrages sind nicht abschließend. Wir erwarten uns durch eine derartige Vereinbarung zumindest eine Reduzierung des Individualverkehrs. Die in der Begründung erwähnten "modernen Mobilitätsangebote" werden nicht weiter konkretisiert.
Zur Energieversorgung des Gebäudes begrüßen wir die Festsetzung zur Sonnenenergienutzung. In der Begründung werden ein "modernes Energie-Management System" und zur Beheizung und Kühlung eine Grundwasser-Wärmepumpe vorgesehen. Eine rechtsverbindliche Fixierung dieser Maßnahmen durch den Bebauungsplan oder in einem Städtebaulichen Vertrag ist uns nicht bekannt und sollte nachgeholt werden. Zudem bezweifeln wir, dass die vorgesehenen Solaranlagen zur Versorgung der Wärmepumpen und des sonstigen Energieverbrauches im Gebäude im Winter ausreichen. Nachdem zumindest mittelfristig Strom teilweise noch immer mit fossilen Energien erzeugt wird, halten wir einen (zusätzlichen) Anschluss an das kommunale Geothermienetz für sinnvoll.
Die Festsetzungen zur Eingrünung sind detailliert und umfangreich. Bei genauer Betrachtung der Planung sieht es allerdings weit schlechter aus. Die seitlichen Grundstücksbereiche sollen auch laut Begründung freigehalten und begrünt werden. Die Umsetzung in der Planung wird diesem Planungsziel aber nicht gerecht. So finden sich an der Nordseite des Grundstücks in diesem "Grünbereich" das Fahrradabstellhaus und die Lüftungstürme. Im südlichen Grünstreifen befinden sich Müllhaus, Trafohaus und Fahrradstellplätze mit Zuwegung. Auch der Bereich zum Kolpingring hin ist geprägt von Zufahrt und Parkplätzen. Das Grün dort wird dem gemeindlichen Straßenbegleitgrün überlassen.
Hinweis zur Begründung Seite 9: Bäume im Planungsgebiet mit einem Stammdurchmesser bis zu 160 cm sind uns nicht bekannt.