Wohnfläche südlich Leonardiweg, Am Büchl
Stellungnahme des BN vom 20.11.2025
Die Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches sind planungsrechtlich gesichert. Unter D6 heißt es: "Der Ausgleich für die beiden östlichen Grundstücke wird auf einer Teilfläche der Fl. Nr. 290, Gemarkung Oberhaching gemäß Ausführungen des Umweltberichts erbracht." Wie wird die Ausgleichsfläche auf der Flur Nr. 290 gesichert? Weder der Bebauungsplan noch der Umweltbericht geben hierauf eine Antwort. Zumindest aus dem Übersichtsplan sollte hervorgehen, wo die Ausgleichsfläche liegt. Zudem sollte ein kleiner, vermaßter Planausschnitt dieser Ausgleichsfläche in den Bebauungsplan aufgenommen werden.













