12. Änderung des Flächennutzungsplanes (interkommunale Freiflächen-Photovoltaikanlage bei Oberhaching und Taufkirchen)
Stellungnahme des BN vom 05.06.2026
Grundsätzlich besteht mit der geplanten PV-Anlage zur Erzeugung regenerativer Energie
unter Beachtung nachfolgender Einwendungen Einverständnis
Die CEF-Maßnahme auf Fl.Nr. 1131/7 bei Otterloh, Gemarkung Brunnthal ist u. E. viel zu
weit entfernt. Das Bundesamt für Naturschutz schreibt hierzu:
"An vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen sind damit folgende Anforderungen zu stellen:
• .....
• Lage im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der vom Eingriff
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätte".
Von einem räumlich-funktionalen Zusammenhang kann bei dieser CEF-Fläche in
Brunnthal nicht gesprochen werden. Diese CEF-Maßnahme soll laut Begründung (Seite
23) durch einen Vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gesichert werden.
Darüber hinaus wäre diese Fläche in das Ökoflächenkataster einzutragen.
Von der Ökokontofläche am Hagweg sind laut dem Umweltbericht (Seite 18) noch 8478
Wertpunkte an Ausgleichsbedarf abzubuchen. Dort stehen nach Ökoflächenkataster noch
2151m² abzubuchende Fläche zur Verfügung. Eine Umrechnung der Wertpunkte in
die abzubuchende Fläche haben wir nicht gefunden. (Abbuchungsplan auf Seite 17)
Hinweis: Die Beschreibung der Ökokontofläche am "Hagweg" ist zudem irreführend. Die
Ökokontofläche liegt mehr als 300m westlich des Hagweges neben der ehemaligen
Kiesgrube von Potzham (an der Karwendelstraße Taufkirchen).














