Stellungnahme des BN vom 30.01.2025
Die Innere Erschließungsstraße zwischen den Lagerflächen LF2 und LF3 könnte weiter verkürzt werden. Die Erschließung dieser beiden Lagerflächen wäre weiter gegeben. Die nicht für die Straße benötigte Fläche könnte als Grünfläche ausgewiesen werden und wäre als solche auch für die Gemeinde gesichert.
In der letzten Stellungnahme hatten wir eine Einfriedung der Lagerplätze zur Trasse der Bahnparallele gefordert, um sicherzustellen, dass sich die Lagerplätze dort nicht unkontrolliert ausbreiten. Im Abwägungstext ist beschrieben, dass die Einfriedungen verpflichtend hergestellt werden. Im Satzungstext werden die Einfriedungen jedoch nur als zulässig beschrieben. Die Verpflichtung Einfriedungen zu errichten, sollen unbedingt in den Satzungstext aufgenommen werden. Dies könnte zum Beispiel durch einen zusätzlichen Unterpunkt zu Punkt 7 geschehen, etwa: „Einfriedungen sind verpflichtend einzurichten“.