1. Änderung des Bebauungsplanes „Bannzaunweg“ für das Grundstück Am Wildzaun 12
Stellungnahme vom 22.01.2020
Die Gemeinde sollte bei dem Genehmigungsverfahren darauf hinwirken, dass die sehr umfangreich versiegelten Verkehrsflächen auf dem Grundstück zurückgebaut oder zumindest naturnäher umgebaut werden.