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Natur vor der Haustür

Einbeziehungssatzung Teilfläche des Grundstückes Flur Nr. 521 in Jettenhausen

Stellungnahme vom 07.10.2021

Durch diese Satzung (qual. Bebauungsplan) soll für ein Grundstück im Außenbereich Baurecht geschaffen werden. Der BUND Naturschutz stellt in diesem Fall seine grundsätzlichen Bedenken in diesem Ortsteil zurück, wenn dauerhaft gesichert ist, dass dort nur Wohnraum für Ortsansässige geschaffen wird. Anstelle der vorhandenen Scheune entsteht mit der Errichtung des geplanten Wohnhauses ebenfalls Baurecht nach §34 Abs.1 BauGB für ein weiteres (Wohn-)Gebäude. Die Begründung enthält zu beiden Themen keine Aussage.
Die vorgesehene Streuobstwiese als Ortsrandeingrünung sollte auch an der Ostseite des Grundstücks erfolgen. Entlang der Straße wäre es wünschenswert, wenn die vorhandene Birkenreihe erhalten bliebe.