Änderung der Einbeziehungssatzung vom 08.11.2017 für das Grundstück Fl. Nr. 933/5, Gemarkung Oberbiberg, in Gerblinghausen
Stellungnahme vom 27.11.2017
Seitens des BUND Naturschutz bestehen gegen die Änderung der Einbeziehungssatzung keine grundsätzlichen Einwendungen. Im Osten des Gebäudes wären noch einzelne Sträucher für ein bisschen Ortsrandgrün sinnvoll. Zwischen den Doppelparkplätzen und der Garage direkt am Bauernweg sollte noch ein (Obst-) Baum zugunsten des dörflichen Ortsbildes eingefügt werden.